Hausratversicherung im Vergleich - Einfach online berechnen

Die Hausratversicherung gehört zu den beliebtesten Versicherungen der Deutschen. Das zeigen Zahlen zum Versicherungsschutz immer wieder: Laut einer Auswertung des Statistischen Bundesamts (Destatis) besitzen knapp 80 Prozent der Familien mit Kindern eine Hausratversicherung, wohingegen nur 43,3 Prozent dieser Haushalte über eine Risikolebensversicherung (RLV) verfügen (Versicherungsbote berichtete). Das Hab und Gut daheim scheint den Deutschen besonders wichtig.

Die Hausratversicherung entschädigt, wenn Hausrat beschädigt oder zerstört wird. Gemäß den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV) wird in der Regel "die Wiederbeschaffung in gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand" vereinbart.

Folgendes wird durch eine Hausratversicherung abgedeckt:

  • Feuer-Versicherung: Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz; Explosion; Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs
  • Einbruchsdiebstahl- und Raubversicherung: Einbruchsdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub
  • Leitungswasserversicherung: Leitungswasserschäden: Wasser tritt bestimmungswidrig aus Rohren aus oder aus Heizungs- und Klimaanlagen; aus Wasserlösch- und Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten oder Aquarien
  • Sturm- und Hagelversicherung: Schäden durch Sturm und Hagel

Der wichtige Elementarschutz muss extra abgeschlossen werden

Wichtig: In einer einfachen Hausratversicherung nicht enthalten ist ein Versicherungsschutz vor Elementarschäden – Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch. Gerade durch zunehmende Extremwetter-Ereignisse aufgrund des Klimawandels aber ist dieser Schutz besonders wichtig.

Die Notwendigkeit zum Abschluss einer zusätzlichen Elementarschaden- (oder auch Erweiterten Naturgefahren-) Versicherung sollte durch Makler unbedingt angesprochen werden. Zumeist wird die Elementarschadenversicherung als Zusatzbaustein zur Hausratversicherung angeboten.

Ausschlussgründe

Auch gibt es für die versicherten Schäden Ausschlussgründe. So leistet die Versicherung nicht bei:

  • Krieg
  • Schäden durch innere Unruhen
  • Schäden durch Kernenergie und nukleare Strahlung sowie radioaktive Substanzen

Versicherte Kosten

Hausratversicherer ersetzen folgende Kosten, die infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind (wobei der Umfang je nach Police variieren kann):

  • Aufräumungskosten
  • Bewegungs- und Schutzkosten
  • Hotelkosten
  • Transport- und Lagerkosten
  • Schlossänderungskosten
  • Bewachungskosten
  • Reparaturkosten für Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung
  • Reparaturkosten für Leitungswasserschäden in Wohnungen
  • Kosten für provisorische Maßnahmen

Für wen eine Hausratversicherung geeignet ist

Als Faustregel vieler Experten gilt: Ist der Hausrat nicht durch eigene Ersparnisse ersetzbar, kann der Abschluss einer Hausrat-Police sinnvoll sein. Wer hingegen nur ein altes Sofa in seiner Wohnung stehen hat, spart das Geld besser gleich für neue Möbel. Da sich Tarife aber dennoch sehr unterscheiden können, ist ein Vergleich der Produkte vor Unterzeichnung eines Vertrags dringend geboten.

Sonderfall: Wertsachen

Wer seine Wertsachen über eine Hausratversicherung versichern lassen will, sollte bedenken: Der Wert wird nur bis zu besonderen Entschädigungsgrenzen ersetzt. Zu Wertsachen zählen Bargeld, Wertpapiere, Urkunden, Sparbücher, Briefmarken, Schmuck, Sachen aus Gold, Silber oder Platin, ebenfalls Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände wie Gemälde, Plastiken usw. sowie Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind.

Besonders durch alte Verträge waren die Wertsachen aber mit rund 20 Prozent der Versicherungssumme häufig deutlich unterversichert. Für neue Verträge können die Erstattungsgrenzen – je nach Tarif – aber bis zu 50 Prozent der Versicherungssumme betragen. Dennoch bleibt man auf einen Teil der Kosten sitzen – hier könnte eine spezielle Wertsachenversicherung die Lösung sein.

Schon der eingeschränkte Schutz über die Hausratversicherung aber hat eine Aufbewahrung in Wertschutzschränken zur Bedingung – diese müssen besonderen Sicherheitsnormen entsprechen. Bei nicht sachgerechter Aufbewahrung liegen die Entschädigungsgrenzen noch wesentlich niedriger.

Die Versicherung des Fahrrads gegen Diebstahl

Eine hohe Bereitschaft gibt es auch, das eigene Fahrrad über die Hausratversicherung zu versichern, wie eine YouGov-Umfrage zeigte (Versicherungsbote berichtete). Allerdings leisten die Policen nur bei Diebstahl aus dem Keller oder der Garage. Kein Geld hingegen gibt es bei einem Diebstahl unterwegs – auch dann nicht, wenn das Fahrrad sachgemäß angebunden ist. Jedoch kann man, zusätzlich zur Hausratversicherung, hierfür einen Zusatzbaustein für Fahrraddiebstahl abschließen.

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