Kfz-Versicherung für Anhänger im Vergleich - Einfach online berechnen

Kfz-Versicherung für Anhänger

Der Halter eines Anhängers ist ebenso wie der Halter eines Kraftfahrzeugs verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Dies geschieht zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden – gesetzliche Grundlage ist Paragraf 1 Pflichtversicherungsgesetz. Unser Vergleichsrechner hilft, sich beim Preis für eine Anhängerversicherung einen Überblick zu schaffen.

Der Halter eines Anhängers ist ebenso wie der Halter eines Kraftfahrzeugs verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden abzuschließen – gesetzliche Grundlage ist Paragraf 1 Pflichtversicherungsgesetz in Verbindung mit Paragraf 19 und 19a Straßenverkehrsgesetz (Haftung des Halters bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen; Ersatzpflicht des Führers von Anhängern und Gespannen).

Ein Mitversicherung über das Zugfahrzeug war nur bis 2001 möglich. Seit 2002 müssen Anhänger extra versichert werden aufgrund einer Aktualisierung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Auch hier ist Rechtsgrundlage Paragraf 1 Pflichtversicherungsgesetz.

Es kommt darauf an: Manche Versicherer machen es zur Bedingung, dass auch eine Haftpflicht für das Zugfahrzeug bei der Gesellschaft besteht. Außerdem bietet nicht jedes Unternehmen zur Haftpflichtversicherung auch eine Vollkaskoversicherung an.

Eine gute Anhängerversicherung sollte pauschal eine Versicherungssumme von 100 Millionen Euro je Schadenfall anbieten. Bei Personenschäden ist darauf zu achten, dass bis zu 15 Millionen Euro pro geschädigte Person vereinbart sind.

Nicht ausreichend laut Aussage von Experten sind hingegen die Mindestdeckungssummen in der Kfz-Versicherung (7,5 Mio. Euro für Personenschäden; 1,22 Mio. Euro für Sachschäden sowie 50.000 Euro für Vermögensschäden).

Wichtig ist, dass der Tarif auch grob fahrlässiges Verhalten abdeckt.

Ähnlich wie bei der KFZ-Versicherung gibt es auch für Anhänger einen Versicherungsschutz in der Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung. Kaskoschutz lohnt sich hier vor allem für neue Anhänger oder teure Anhänger in gutem Zustand. Allerdings wird insbesondere die Vollkasko nicht von allen Versicherern angeboten.

Für Anhängerversicherungen gibt es kein Schadenfreiheitsrabattsystem – die Prämien werden immer zu 100 Prozent berechnet. Allerdings ist der Versicherungsschutz auch günstiger als bei Kfz-Versicherungen.

Die Prämie berechnet sich:

  • nach Art des Anhängers (PKW-Anhänger oder LKW-Anhänger, Pferdeanhänger, Bootstrailer, Wohnwagenanhänger usw.);
  • nach Art der Nutzung (privat oder gewerblich);
  • nach der Nutzlast sowie
  • nach dem Neuwert des Anhängers.

Wesentlich ist ebenso der Umfang des Versicherungsschutzes (nur Haftpflicht oder Haftpflicht mit Teil-/Vollkasko).

Einen Schadenfreiheitsrabatt wie in der Kfz-Versicherung gibt es hingegen nicht.

Auch beim Kaskoschutz lohnt ein Blick ins Kleingedruckte. Wichtig ist zum Beispiel: Welche fest mit dem Fahrzeug verbauten Teile sind mitversichert? Eine gute Anhängerversicherung für Wohnwagenanhänger sollte zum Beispiel auch Vorzelt und Markise mitversichern.

Für die Kündigung der Anhängerversicherung gelten die gleichen Bedingungen wie für die Kfz-Versicherung: Gekündigt werden kann jährlich. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen, weswegen in der Regel der 30. November Stichtag ist (für Verträge, die ab dem ersten Januar galten). Zudem besteht ein Sonderkündigungsrecht bei Prämienerhöhungen oder nach einem Schadenfall; ebenso bei Fahrzeugwechsel (in diesem Fall Anhängerwechsel).

Ist man mit Anhänger unterwegs, ist auch beim Zugfahrzeug der passende Versicherungsschutz wichtig. Die Vollkaskoversicherung für das Zugfahrzeug sollte eine sogenannte Schlingerdeckung enthalten, um auch bei Schäden zwischen Zugfahrzeug und Anhänger ohne Einwirkung von außen abgesichert zu sein. Diese Schäden können beispielsweise beim Fahren über Bodenwellen oder beim Rangieren passieren.

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