Die Finanztransaktionssteuer soll künftig auf Geschäfte mit Aktien und Anleihen in einer Höhe von 0,1 Prozentangewendet werden, Termingeschäfte werden mit 0,01 Prozent besteuert. Von der Steuer ausgenommen sind dabei die Geschäfte von Kleinanlegern sowie Kreditkartenumsätze. Auch der krisenbedingte Ankauf von Staatsanleihen durch den Europäischen Rettungsschirm oder eine Notenbank sind nicht betroffen.

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Der aktuelle Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, die Einnahmen aus der Finanztransaktionssteuer zu zwei Dritteln dem EU-Haushalt zukommen zu lassen. Das übrige Drittel könnten die Mitgliedsstaaten nutzen. Jährlich soll die Steuer über 30 bis 35 Milliarden Euro einbringen.

Nach Auffassung des stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion Joachim Poß müsse die deutsche Bundesregierung bei den Verhandlungen besonders viel Initiative zeigen. „Deutschland muss jetzt seinen gesamten und großen Einfluss gegenüber seinen europäischen Partnern einsetzen, damit es zügig zu einer inhaltlichen Verständigung kommt,“ fordert Poß „Merkel und Schäuble haben gegenüber dem deutschen Parlament und der Bevölkerung versprochen, schnell eine wirksame Finanztransaktionssteuer einzuführen.“

Negative Effekte durch Finanztransaktionssteuer auf Produkte der Altersvorsorge

Georg Fahrenschon, Präsident des Sparkassen- und Giroverband und ehemaliger bayrischer Finanzminister, zeigte sich im Interview mit dem Deutschlandfunk mit dem aktuellen Gesetzesentwurf nicht zufrieden. Die Steuer sei als Instrument stärkerer Zusammenarbeit angedacht. Da sich lediglich 11 der 27 EU-Mitgliedstaaten beteiligen, verbessere dies die Wettbewerbsfähigkeit jedoch nicht, sondern beschädige diese erheblich.

Von der Regelung würden vor allem die Finanzplätze Luxemburg und Großbritannien profitieren. Beide Staaten sprachen sich gegen die Finanztransaktionsteuer aus. „In Luxemburg muss man noch nicht einmal die Währung tauschen und der Finanzplatz London wird sich in gewissem Sinne auch die Hände reiben, weil viele, viele Angebote in Zukunft über ihn gestellt werden können. Da sind sie steuerfrei zu haben.“ gibt Fahrenschon zu bedenken. Die Politik wollte mit der Steuer den Handel über Drittstaaten einschränken, dieser könnte dann aber über andere Staaten bereits innerhalb der EU abgewickelt werden.

Auch für den Verbraucher könnte die Finanztransaktionssteuer letztlich eine Belastung darstellen. Kreditinsitute werden Mehrausgaben auf ihre Kunden umlegen. Kleinanleger sind explizit von der Regelung ausgenommen, könnten dadurch jedoch wieder belastet werden. Um insgesamt zu hohen Kosten durch die Steuer entgegenzuwirken, müssten Verbundgeschäfte in Konzernstrukturen ausgenommen werden, um den Kaskadeneffekt zu verhindern, fodert Fahrenschon. Er warnt zudem vor den Folgen auf Produkte der Altersvorsorge, wie der Riester-Rente: „Wenn wir da negative Effekte haben, dann verteuern wir solche Produkte noch einmal, und da kann man nur noch einmal an die Politik appellieren, das ist nicht ihre Intention.“

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Auf die konkrete Höhe müssen sich die beteiligten Länder noch einigen. Zum 1. Januar 2014 könnte die EU-Richtlinie in Kraft treten.

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