Die Bundesregierung hat am diesem Freitag zwei Gutachten samt Maßnahmen vorgelegt, mit denen die Betriebliche Altersversorgung (bAV) gefördert, also einer breiteren Arbeitnehmerschaft nahegebracht werden soll. Ein Gutachten für das von Andrea Nahles (SPD) geführte Bundesarbeitsministerium (BMAS) befasst sich mit dem so genannten Sozialpartnermodell, das die Ministerin vorgeschlagen hat („Nahles-Rente“). Ein anderes Papier im Auftrag des Bundesfinanzministeriums (BMF) soll steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Optimierungen zur Betriebsrente liefern.

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Nach einer ersten Durchsicht hier sind die wichtigsten Vorschläge, soweit sie in materieller Hinsicht Neuerungen für die Beteiligten oder Betroffenen darstellen:

Zum Sozialpartnermodell (BMAS-Gutachten)

  • bei dem Sozialpartnermodell sollen reine Beitragszusagen möglich sein
  • alleinhaftende Versorgungsträger (bevorzugt der PSVaG soll Zusage sichern)

Zur Betriebsrente generell (BMF-Gutachten)

  • Arbeitgeberzuschuss für Neuzusagen auf Betriebsrente soll Pflicht werden
  • Kleinunternehmen bis 20 Mitarbeiter sollen die Hälfte ihres Arbeitgeberzuschusses von der Steuer absetzen können („bAV-Abzugsbetrag“)
  • Riester innerhalb der bAV soll nur noch einmal (bisher doppelt) in der Sozialversicherung verbeitragt werden. Künftig in der Beitrags- oder in der Rentenphase ODER:
  • wenn Arbeitgeber ihrem Mitarbeiter einen Mindestbeitrag von 212 Euro zuschießen, bekommen die Mitarbeiter einen Zuschuss von 154 Euro. Dieser Betrag entspricht „der Höhe nach“ (Studientext) der Riester-Grundzulage

Bisher kann wertfrei gesagt werden, dass die Ergebnisse der Studien sozialpolitische Ansätze zeigen, mit denen die bAV und damit die Altersversorgung der Beschäftigten künftig wirksamer ausgebaut werden sollen. Der Versicherungsbote wird beide Gutachten weiter auswerten und zu den Details berichten.

BMF-Studie

BMF-Studie

Kommentar:
Der Ansatz, dass mit dem Sozialpartnermodell, und offenbar nur für dieses Modell, künftig auch reine Beitragszusagen in (oder neben?) der bAV möglich sein sollen, ist als Affront gegen die traditionelle bAV und ihrer ernsthaften Macher zu werten. Hierzu liefert der Versicherungsbote in den nächsten Tagen eine Sacherörterung.

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