Dringender Handlungsbedarf ist gegeben

Auch die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) sieht Handlungsbedarf bei der Versicherung von Gebäuden gegen Elementarschäden. "Eine Gebäudeversicherung existiert zwar in der Regel, jedoch wird auf den Schutz vor Schäden durch Elementarschäden zu oft verzichtet.", so formuliert es formuliert Arno Schubach, Fachanwalt für Versicherungsrecht und stellvertretender Vorsitzender im DAV in einer Pressemitteilung.

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Elementarversicherungsschutz betrifft nicht nur Hochwasser

Die vorherrschende Meinung bei Verbrauchern und Unternehmern besteht darin, dass eine Elementarversicherung vornehmlich die Schäden durch Hochwasser abdeckt. Die Gliederung ist jedoch anders, denn es ist im Elementarschadenbereich in Grunddeckungen und Zusatzdeckungen zu unterscheiden. Die Elementarschaden-Grunddeckung ist in Gebäude-, Hausrat- und Firmeninhaltsversicherungen meist grundsätzlich enthalten. Dazu gehören z.B. die Elementargefahren Sturm und Hagel, welche oft auch unter dem Begriff „Naturgefahren“ Eingang in die Versicherungsbedingungen finden.

Elementargefahren / Naturgefahren: Das sind die Risiken

Festgestellt wurde bereits, dass die Annahme von Verbrauchern und Unternehmern irrig ist, dass nur das Risiko Überschwemmung ein Elementarschadenrisiko darstellt. Nachfolgend nun eine Aufzählung, welche Gefahren in den Bereich Elementarschadenrisiken / Naturgefahrenrisiken fallen:

  • Sturm/Hagel
  • Erdsenkung/Erdrutsch
  • Lawinen/Schneedruck
  • Erdbeben/Vulkanausbrüche
  • Überschwemmung durch Ausuferung von oberirdischen Gewässern
  • Überschwemmung durch Witterungsniederschläge (z.B. Starkregen)
  • Rückstau durch bestimmungswidrig aus gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringendes Wasser wegen Ausuferung von oberirdischen Gewässern oder durch Witterungsniederschläge
  • Sturmflut

Öfters sind die Gefahren Erdbeben und Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen und Schneedruck bereits in der Grunddeckung abgesichert. Dies ist jedoch nicht immer der Fall. Daher sollten Verbraucher und Unternehmer ihre Policen unbedingt von einem Versicherungsvermittler, Versicherungsmakler oder Versicherungsberater prüfen lassen und auf die Übergabe einer entsprechenden Beratungsdokumentation bestehen.

Was im Allgemeinen trotzdem nicht versichert ist

Nicht versichert ist das Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch eine der versicherten Elementar- bzw. Naturgefahren entstanden sind und folglich einen Gebäudeschaden darstellen.

Ebenfalls nicht versichert ist Grundwasser, es sei denn, es handelt sich um Grundwasser, welches an die Erdoberfläche gedrungen ist.

Tragischer Beispielfall ohne Hochwasser

Der DAV beschreibt in einer Pressemitteilung einen aktuellen, dramatischen Fall aus Januar 2015 in Linz am Rhein (Rheinland-Pfalz). Ein Hang war in Bewegung geraten und bedrohte zwei Häuser. Nach wenigen Tagen war klar, dass eines der Häuser nicht mehr zu retten war und abgerissen werden musste. Von heute auf morgen verlor eine Familie ihr Zuhause – ein nicht einmal 10 Jahre altes Einfamilienhaus. Gegen diesen Schadensfall versichert war das Gebäude nicht.

Elementarschadenversicherung und Vermittlerhaftung

Nicht erwähnt wurde in der Pressemitteilung der DAV, ob zur Wohngebäude- und Hausratversicherung des betroffenen Einfamilienhauses eine Beratungsdokumentation vorlag. Sollte die zum Schadenzeitpunkt gültigen Versicherungsverträge nach Inkrafttreten der Vermittlerrichtline abgeschlossen worden sein und es liegt keine Beratungsdokumentation vor oder dieselbe ist unvollständig bzw. fehlerhaft, dann kommt selbstverständlich eine Vermittlerhaftung in Betracht.

Gebäude- oder Hausratversicherung im Internet abschließen?

Möglicherweise wurden die Wohngebäude- und Hausratversicherungsverträge zum o.g. Unglücksfall aber ja auch vom Versicherungsnehmer selbst im Internet abgeschlossen. Sollte dies der Fall sein, dann hat der Versicherungsnehmer nun die Folgen seiner Suche nach möglichst billigen Produkten ohne die beratende Inanspruchnahme eines Versicherungsvermittlers, Versicherungsmaklers oder Versicherungsberaters teuer bezahlt.

Wer sich nicht selbst um Versicherungsschutz bemüht erhält keine Hilfe

Bereits Ende Juli 2015 informierte Versicherungsbote sehr ausführlich darüber, dass es nach Naturkatastrophen oft keine staatliche Hilfe mehr geben wird, wenn Verbraucher und Unternehmer es versäumt haben sich selbst um Versicherungsschutz zu bemühen. Verbrauchern und Unternehmern ist daher dringend zu raten sich von ihrem Versicherungsvermittler, Versicherungsmakler oder Versicherungsberater zu den Themen Naturgefahren und Elementarschadenversicherung beraten zu lassen.

Verbraucher unzureichend informiert

Versicherungsbote berichtete auch mehrmals darüber, dass sich Verbraucher unzureichend zur Elementarschadenversicherung informiert fühlen oder sich mangelhaft gegen Naturgefahren versichern. So fühlen sind z.B. viele Thüringer schlecht oder garnicht gegen Elementargefahren versichert. Viele Rheinländer Bürger fühlen sich schlecht informiert, wenn es um Elementarversicherungsgefahren und deren Absicherungsmöglichkeiten geht.

Tipp für Unternehmer und Selbständige

Außer den privaten Policen wie z.B. Wohngebäude- und Hausratversicherung spielen bei Unternehmern und Selbständigen weitere Versicherungsarten eine Rolle. Unternehmer sollten daher mit ihrem Versicherungsvermittler, Versicherungsmakler oder Versicherungsberater hinsichtlich von Naturgefahren und der Elementarschadenversicherung u.a. auch zu folgenden Policen sprechen:

  • Firmengebäudeversicherung
  • betriebliche Inhaltsversicherung (z.B. Einrichtung, Waren und Vorräte)
  • Maschinenversicherung
  • Elektronikversicherung

Je nach Betriebsart können weitere Versicherungsarten oder Spezialfälle hinzukommen, für die ggf. eine Absicherung von Naturgefahren mittels einer Elementarschadenversicherung wichtig und erforderlich erscheint. Bei größeren, speziellen Risiken sind teilweise Einzelquotierungen des zu versichernden Risikos möglich.

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Elementarschadenversicherung im Kfz Bereich

Oft fragen Verbraucher in Sachen Elementarversicherung nach, ob denn Versicherungsschutz für ihr Kfz besteht. Dieser Schutz ist bereits in einer Teilkaskoversicherung enthalten, in einer Vollkaskoversicherung selbstverständlich ebenfalls. Die Definition des Elementar-Versicherungsschutzes lautet hier oft wie folgt: "Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug." Interessanter Weise scheinen die Versicherer in der Kfz-Kaskoversicherung nicht zu unterscheiden, um welche Art einer Überschwemmung es sich handelt.

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