Ministerpräsidenten Hannelore Kraft besuchte dieser Tage eine vom Hochwasser heimgesuchte Region, um sich einen Überblick zu verschaffen. In Sonsbeck stellte die Politikerin unmissverständlich klar: Das Bundesland Nordrhein-Westfalen werde an die von Unwettern betroffenen Privatleute keine finanzielle Hilfe aus Steuermitteln gewähren. Schließlich hätten sich Betroffene durchaus gegen die Schäden versichern können.

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Elementarschadenversicherung: Am falschen Ende gespart?

Die Einstellung der Nordrhein-Westfälischen Landesregierung erscheint hart, ist aber nachvollziehbar. Denn Geiz ist im Versicherungsbereich nicht angebracht. Wer sich privat gegen existentielle Risiken absichern kann, sollte dies auch tun. Geiz ist an dieser Stelle der falsche Berater (Versicherungsbote berichtete: "Völlig falsch versichert, aber Geiz ist geil - Was Verbraucher aus Unwettern lernen können").

Dies gilt insbesondere dann, wenn Versicherungsschutz zu bezahlbaren Beiträgen erhältlich gewesen wäre. Denn: Nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern auch in Bayern und Baden-Württemberg wäre in fast allen Fällen bezahlbarer Versicherungsschutz erhältlich gewesen. Das belegen Recherchen unserer Redaktion. So waren selbstverständlich auch Häuser im bayerischen Kreis Rottal-Inn (Versicherungsbote berichtete) und in der Unwetterregion Braunsbach in Baden-Württemberg (Versicherungsbote berichtete) versicherbar.

Ausnahmen für Härtefälle und bei staatlichem Mitverschulden

Staatliche Hilfen sollte es dennoch geben. in zumindest zwei Fällen geben:

  1. Wenn nachweislich(*) keine Versicherbarkeit vorliegt, bzw. die Beiträge in einem tatsächlich krassen Missverhältnis zum gebotenen Elementarschaden-Versicherungsschutz stehen sollten.
  2. Wenn der Staat eine Mitschuld trägt (Versicherungsbote berichtete).

Vermittler und Kunden - alle sind gefordert

Auch Verbraucher stehen für sich in der Verantwortung. Kunden sollten ihren Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler oder Versicherungsberater daher aktiv auf den Schutz für Schäden aus Elementarereignissen ansprechen. Wenn diese Absicherung fehlt, sollte an dieser Stelle nachjustiert werden. Die Vermittlerschaft steht beim Thema Aufklärung zu Elementarschäden und der Absicherung Selbiger gerade jetzt in der Pflicht. Dazu gehört neben der Beratung und auch eine ensprechende Beratungsdokumentation. Nicht selten wird dabei nur auf einen Teil von Überschwemmungsschäden hingewiesen. Dabei besteht nicht nur durch ausufernde Gewässer die Gefahr der Überschwemmung, sondern auch durch Starkregen und Rückstau (Versicherungsbote berichtete).

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(*) Eine Online-Datenbank des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) könnte hierbei Abhilfe schaffen. Auf dieser könnten die Daten aller Wohngebäude- und Hausratversicherer zusammenfließen und für jede Adresse in Deutschland alle Versicherer aufführen, die einen Versicherungsschutz für Elementarschäden anbieten. Mit Hilfe dieser Datenbank könnte auch eine verbindliche Rechtsgrundlage geschaffen werden. Ob ein bezahlbarer Versicherungsschutz tatsächlich erhältlich ist oder gewesen wäre, könnten Verbraucher und Vermittler damit gleichermaßen schnell erfahren.

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