Union und SPD haben sich auf ein Gesetzespaket verständigt, mit dem die betriebliche und private Altersvorsorge attraktiver werden sollen. Das berichten übereinstimmend mehrere Medien aus Koalitionskreisen. Erstmals soll dabei auch die staatliche Grundzulage für die Riester-Rente angehoben werden: von 154 auf 175 Euro. Das bedeutet die erste Anhebung der Grundzulage, seitdem die Riester-Rente vor fünfzehn Jahren eingeführt wurde. Der Gesetzentwurf soll am Donnerstag vom Bundestag beschlossen und dann am 7. Juli vom Bundesrat diskutiert werden.

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Positiv im Sinne jener Riester-Sparer, die nicht so viel Lohn in der Tüte haben: Für die Grundsicherung im Alter soll ein Freibetrag auf Einkommen aus Betriebs- und Riesterrenten eingeführt werden. Mindestens 100 Euro pro Monat werden demnach nicht mehr auf die Grundsicherung angerechnet, wenn das Gesetzvorhaben wie geplant umgesetzt wird, berichtet ZDF Heute. Höchstens soll ein Betrag in Höhe des hälftigen Hartz IV-Satzes verschont bleiben: aktuell sind dies 204,50 Euro.

Sozialpartnermodell: Neuerungen auch in der Betriebsrente

In der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ist die zusätzliche Einführung einer Tarif-Rente geplant, auch als „Nahlesrente“ bekannt. Wenn Arbeitgeber und Gewerkschaften in Tarifverträgen Betriebsrenten vereinbaren, sollen die Arbeitgeber von den teuren Garantien befreit und damit enthaftet werden.

Beim Sozialpartnermodell der bAV sind Mindest- oder Garantiezusagen an Arbeitnehmer verboten. Im Gegenzug werden Arbeitgeber von der Haftung befreit („pay and forget“). Arbeitgeber beschränken sich auf eine „Beitragszusage“, dass sie also die Beiträge ordnungsgemäß an ein Versorgungswerk abführen.

Dieses Garantieverbot soll dazu führen, dass auch kleine und mittlere Unternehmen vermehrt Betriebsrenten anbieten. Statt einer festen Rentenzusage soll den Beschäftigten lediglich eine erwartete Rente („Zielrente“) in Aussicht gestellt werden, deren Höhe abhängig vom Auf und Ab an den Kapitalmärkten variieren kann.

Gerade die Haftung für die Rente habe viele kleine Firmen bisher davon abgehalten Betriebsrenten anzubieten, vermutet die Bundesregierung. Die Koalition erhofft sich durch das neue Gesetz eine Ausweitung der Betriebsrenten. Unternehmen, die keine Tarifverträge abgeschlossen haben, sollen sich den Versorgungswerken anschließen können.

Zuschusspflicht und Opting-Out

Neu ist auch eine generelle Zuschusspflicht der Arbeitgeber, wenn Beschäftigte Teile ihres Lohnes sozialabgabenfrei in eine Betriebsrente investieren. Spart der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialbeiträge, muss er 15 Prozent des Sparbeitrages als Zuschuss in die betriebliche Altersvorsorge stecken. Für Neuverträge gilt dies laut Gesetzentwurf ab 2019, für Bestandsverträge ab 2022 (der Versicherungsbote berichtete).

Ebenfalls zur besseren Verbreitung der Betriebsrenten soll beitragen, dass Sozialpartner zukünftig ein Opting-out in der betrieblichen Altersvorsorge vereinbaren dürfen. Dann werden ganze Belegschaften automatisch in die Betriebsrente einbezogen – sofern der Arbeitnehmer nicht ausdrücklich widerspricht.

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Auch der Förderrahmen steigt: Arbeitnehmer können zukünftig mehr Lohn steuerfrei in Beiträge zur Betriebsrente umwandeln. Der Höchstbetrag soll von vier auf zukünftig acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) angehoben werden, läge also heute bei etwa 6.000 Euro jährlich. Eine detaillierte Einschätzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes hat Vorsorgeexperte Stefan Oecking von Mercer in einem Gastkommentar für den Versicherungsboten vorgenommen.

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