Bereits vor einigen Tagen hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) scharf gegen Vergleichsportale geschossen. Diese würden einen umfassenden und objektiven Vergleich versprechen – können aber genau diesen nicht bieten. Damit täuschten sie die Verbraucher. Zu diesem kritischen Urteil kommt eine Studie im Auftrag des Bundesverbandes. Die Verbraucherschützer fordern strengere Regeln von der Politik – unter anderem sollen sich Check24 und Co. klar als Vermittler zu erkennen geben. So sei es schon irreführend, dass sie sich überhaupt als Vergleichsportal bezeichnen dürfen.

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Keine systematische Bevor- oder Benachteiligung bei Vergleichsportalen

Nun veröffentlicht der Bundesverband die zweite Studie innerhalb einer Woche, die im Kern feststellen sollte, ob die von Check24, Verivox, Mr-Money und Tarifcheck berechneten Tarife bei Haftpflichtversicherungen auch wirklich bedarfsgerecht sind.

Grundsätzlich lasse sich, in der von Morgen & Morgen durchgeführten Studie, festhalten, dass die Datenqualität der betrachteten Portale gut ist. So sei die Datenqualität absolut in Ordnung. Verbraucher könnten vereinzelt sogar von Online- oder Aktions-Rabatten profitieren, heißt es im Fazit der Studie.

Gleichwohl sei eine systematische Bevor- oder Benachteiligung bestimmter Anbieter nicht festzustellen. Damit konnte wenigstens das Vorurteil ausgeräumt werden, dass Unternehmen über Provisionszahlungen künstlich im Ranking nach oben gehievt werden.

Verbraucher sind weitestgehend auf sich allein gestellt

Dennoch kritiert der Verband die mangelhafte Beratung der Portale. So seien Verbraucher bei der Suche nach dem richtigen Tarif weitestgehend auf sich allein gestellt. Je komplexer die Risikosituation eines Verbrauchers, desto unwahrscheinlicher ist es, dass die auf einem Vergleichsportal empfohlene Versicherung dem tatsächlichen Bedarf des Verbrauchers entspricht.

„Verbraucherinnen und Verbraucher, die online nach einer Versicherung suchen, müssen vor Vertragsabschluss umfassend zu ihren Bedürfnissen befragt werden. Die vorgeschlagene Versicherung muss laut europäischer Richtlinie für den Versicherungsvertrieb auch Wünschen und Bedürfnissen der Verbraucher entsprechen“, sagt Lars Gatschke, Referent Team Finanzmarkt beim vzbv. „Das gilt für den stationären Vertrieb und auch für Online-Angebote.“

Vergleichsportale fragen Bedürfnisse nur unzureichend ab

"Ist die Risikosituation eines Verbrauchers komplex, wird eine in einem Vergleichsportal empfohlene Versicherung den Bedarf des Verbrauchers kaum decken können.", heißt es passend dazu in einer Pressemitteilung zur Studie. Während zwei Musterkunden mit einem angemessen Angebot bei allen Vergleichern rechnen könnten, haperte es im dritten Musterfall vor allem bei Check24.

Hier passten lediglich zwei der ersten 15 Tarife auf den tatsächlichen Bedarf des Kunden. Hier waren bei einigen Tarifen die gewünschten Merkmale Vermietung einer Eigentumswohnung, Wohnhaus im Inland, Heizöltank und Photovoltaikanlage nicht mitversichert. Die Ursache des fehlerhaften Vergleichs liegt im Filter. Kunden können diese Punkte schlichtweg nicht in den Vergleich einfließen lassen. Kunden laufen daher Gefahr, einen nicht in allen Punkten passenden Versicherungsschutz zu kaufen.

Bei den anderen drei getesteten Vergleichsportalen waren die Ergebnisse ähnlich und im Großen und Ganzen positiv. Deshalb spekuliert der Verband, dass hinter den verschiedenen Anbietern die gleiche Technik - also der gleiche Vergleichsrechner - stecke.

Die europäische Versicherungsvertriebsrichtliniewird kommen

Aktuell schraubt die Politik an der Umsetzung der europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD). Diese sieht vor, dass Verbraucher vor jedem Versicherungsabschluss zu ihren Wünschen und Bedürfnissen befragt werden müssen. Zudem müsse die angebotene Versicherung zu den Wünschen und Bedürfnissen passen. „Insbesondere Vergleichsportale wünschen sich in der nationalen Umsetzung der Versicherungsrichtlinie Anpassungen, damit sie nicht beraten müssen“, so Gatschke. Der Bundesverband fordert deshalb eine strikte Umsetzung der IDD. „Auch Vergleichsportale dürfen nur Empfehlungen aussprechen, wenn sie Bedürfnisse von Verbrauchern umfangreich abfragen und berücksichtigen.“

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