Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) beruft sich in einer Pressemitteilung auf „eigene Recherchen“. Daraus ergebe sich, dass die Allianz Leben gegenüber den Medien „falsche Angaben zu dem Neugeschäft mit Tarifen ohne Garantiezins gemacht hat“, schreibt der BdV. Der Verein stört sich an wiederholten, längst presse- und dem Leser bekannten Aussagen der Allianz, wonach derzeit 90 Prozent des Neugeschäfts auf Tarife ohne Garantiezins entfallen würde. Der BdV sagt: „Die Allianz verbreitet hier wissentlich falsche Zahlen“.

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Großteil der Sparpolicen weiter mit Garantiezins?

Einen Großteil ihrer Altersvorsorge-Tarife werde aus Sicht der Verbraucherschützer „auch weiterhin mit einem Garantiezins kalkuliert“, erklärt Axel Kleinlein, gelernter Versicherungs-Mathematiker und Chef des BdV. Zwar würden nicht die garantierten Gesamtleistungen von der Allianz mittels Garantiezins festgelegt, aber Rückkaufswerte oder Rentenhöhen seien „meist immer noch von einem Garantiezins abhängig“, so Kleinlein.

„Die Regierung sollte diesen Sachverhalt berücksichtigen, wenn es darum geht, die Entscheidung über eine Senkung des Höchstrechnungszinses zu fällen“, fordert Kleinlein. Er begründet diesen Sachverhalt im Pressetext des Vereins aber nicht. Dort wird weiter berichtet, der BdV habe in den letzten Wochen die Allianz mehrfach erfolglos um Aufklärung gebeten. „Die Allianz sollte ihre Informationspolitik ändern, wenn sie als Partner in der Diskussion ernst genommen werden will“, ergänzt Kleinlein.

Der Streit Kleinlein ./. Allianz Lebensversicherung schwelt seit 2013

„Wer mit falschen Darstellungen zu den eigenen Produkten im politischen Raum argumentiert, verspielt dringend notwendiges Vertrauen.“ Soweit der BdV gegenüber der Presse. Der Streit zwischen Allianz und Kleinlein begann im Jahr 2013, genauer kurz nach dem 1. Juli 2013. An diesem Tag startete die Allianz mit ihrer Privatrente „Perspektive“ mit so genannten Abschnitts-Garantien. Sicher sind dem Kunden zum Ablauf nur seine eingezahlten Beiträge.

Der eigentliche Rentenfaktor wird von dem Versicherer bei seiner „Perspektive“ erst weit in der Zukunft zum Rentenbeginn - in 20 oder 30 Jahren etwa - festgelegt, zu den dann geltenden Kalkulationen. Soweit die Außenwahrnehmung und Kurzerklärung des neuartigen Produktes der Allianz Leben, das den Marktauftakt für eine ganze Reihe „garantieloser“ Rentenpolicen bildete (Axa oder Ergo zogen 2013/2014 mit ähnlichen Angeboten nach).

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Akademiker-Streit

Kleinlein ist als Mathematiker der Auffassung, dass die Allianz technisch gesehen, und damit für ihn mathematisch tatsächlich, bei ihrer Rente „Perspektive“ etwa eben doch mit einem Rechnungszins arbeitet. Und insofern die Allianz das (seit 2013) neue Produkt sozusagen nicht neben die Diskussion um den Rechnungszins stellen dürfe. Axel Kleinlein war am Mittwoch für eine vertiefende Erörterung nicht zu erreichen.

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