Am 08.08. schreibt die Bild-Zeitung der Stadt Berlin über einen Versicherungsvermittler der Ergo Versicherung, der aktuell mit einem abgebrannten Kinderheim für einen Versicherungs-Check wirbt. Dies sorgt beim Betreiber des Kinderdorf und bei Kunden für Empörung.

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Kein Makler, sondern Ausschließlichkeitsvertreter

Doch mit der Meldung bringt die Bild zum wiederholten Mal auch die Gilde der Versicherungsmakler unnötig in Verruf. Denn beim, laut Bild, Makler handelt es sich einen Vermittler der Ergo Versicherung.

So heißt es in der Bild:

„Nur 72 Stunden später findet Anwohnerin Elke Flick (48) in ihrem Briefkasten den Werbebrief von Ergo-Versicherungsmakler Thomas K. Unter der Überschrift „Kinderheim in Berlin-Heiligensee abgebrannt“ wirbt er für Hausrat- und Gebäudeversicherungen.!"

Kurz darauf legt der offenbar schlecht informierte Redakteur noch einmal nach:

„Zur Erinnerung: „Ergo“ – das ist jene Versicherung, die ihre Makler mit Bordell- Besuchen belohnte.“

Damit ist der Artikel nicht nur oberflächlich recherchiert, sondern zieht das Bild der Makler komplett in Verruf. Denn immer noch kennen viele nicht den Unterschied zwischen Makler und Vertreter. Zwischen beiden Berufsbildern liegen, nicht nur namentlich, Welten.

Rein rechtlich ist im §59 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) folgendes geschrieben:

“(1) Versicherungsvermittler im Sinn dieses Gesetzes sind Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler.”

"(2) Versicherungsvertreter im Sinn dieses Gesetzes ist, wer von einem Versicherer oder einem Versicherungsvertreter damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen."

So stehen Ausschließlichkeits-Vermittler oder Vertreter rein rechtlich auf der Seite der Versicherungen. Das heißt, sie vertreten die Interessen der Versicherung. Irrelevant dabei ist, ob es sich um einen gebundenen Ausschließlichkeitsvertreter oder um einen ungebundenen Mehrfachvertreter handelt.

Die Definition des Versicherungsmaklers laut VVG:

"(3) Versicherungsmakler im Sinn dieses Gesetzes ist, wer gewerbsmäßig für den Auftraggeber die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherer oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein. […]"

Rechtlich steht der Makler, als "treuhänderähnliche Sachwalter", auf der Seite des Kunden. Zudem sind Makler vertraglich nicht an eine Versicherungsgesellschaft gebunden. Zu ihren Pflichten zählt, neben dem unabhängigen Vergleich von Versicherungen, auch die Verwaltung, Betreuung und Aktualisierung dieser Versicherungsverhältnisse zu überwachen. Dies ist im Rahmen eines Maklervertrages festgeschrieben.

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Sicherlich sind Makler und Vertreter beide Verkäufer und auch im Bereich der Versicherungen tätig. Auch gibt es in beiden Lagern gute Vertreter und leider auch schwarze Schafe. Dennoch besteht zwischen beiden Berufsbildern ein erheblicher Unterschied.

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