Sicher haben Sie die aktuelle, umfangreiche Berichterstattung zu den Vorgängen um die S&K-Gruppe in den Medien verfolgt. Seriöse Verbraucherschutzorganisationen und Medien warnen seit vielen Jahren vor dem sogenannten "grauen Kapitalmarkt", aber die Versuchung unter der Vermittlerschaft ist eben doch gewaltig, auch wegen der dort gezahlten Vermittlungsvergütungen.

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Hinzu kommt, dass augenscheinlich auch bei vereinzelten Medien bzw. deren Mitarbeitern die Versuchung groß ist, dem schnöden Mammon zu erliegen, insbesondere in sogenannten "Jubelmagazinen" zu denen wohl auch die Zeitschrift "Finanzwelt" um deren Chefin Dorothea Schöneich zählt. Im "Handelsblatt" wird über dubiose Vorgänge in Sachen Finanzwelt berichtet.

So geht die ermittelnde Staatsanwaltschaft u.a. davon aus, dass Schöneich ihre Zeitschrift zum Zwecke der persönlichen Bereicherung als Werbebroschüre der S&K-Gruppe missbrauchen ließ und dafür wohl Euro 6.000,-- monatlich als Beraterhonorar erhielt. Darüber hinaus soll sie eine Umsatzbeteiligung an den vereinnahmten Anlegergeldern erhalten, sowie teure Geschenke wie Handtaschen und Schmuck angenommen haben.

Anwalt bittet um Fairness

Nun meldet sich der Anwalt von Frau Schöneich mit einer Aufforderung zur "fairen Berichterstattung" (Download der Pressemeldung als PDF): "Wir fordern die Medien auf, die Persönlichkeitsrechte unserer Mandantin und die Rechte der das Magazin "Finanzwelt? verlegenden FW-Verlag GmbH zu achten, insbesondere Vorverurteilungen zu vermeiden und die Grundsätze einer zulässigen Verdachtsberichterstattung einzuhalten."

Unter Anbetracht sämtlicher Zusammenhänge stellt sich jedoch die Frage, in wie fern bei Finanzwelt die Grundsätze einer Berichterstattung hinsichtlich der S&K-Gruppe beachtet wurden. Hat der Anwalt von Frau Schöneich verdrängt, dass die Vermittlerschaft sich eben wegen jener unkritischen, ja lobenden Berichterstattung zur S&K-Gruppe in Finanzwelt zur Vermittlung deren Anlagen hat vermutlich hinreißen lassen. Hat der Anwalt von Frau Schöneich verdrängt, dass potentiellen Anlegern die Berichte der Finanzwelt zur S&K-Gruppe vermutlich gar als Seriösitätsbeweis vorgelegt wurden?

Nun stellt sich auch noch heraus, dass selbst der TÜV Süd wohl in die Vorgänge rund um die S&K-Gruppe verstrickt sein soll. So soll der TÜV Süd angeblich das Referenzbuch der S&K überprüft haben. Mit diesem TÜV-Siegel wurde bei Vermittlern und Anlegern um Vertrauen geworben. Eine Äußerung des TÜV Süd steht nach Angaben der Süddeutschen Zeitung bis dato aus.

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Wissen Vermittler um ihre Haftungsrisiken?

Vermittler, die sich im grauen Kapitalmarkt bewegen, sollten die staatsanwaltlichen Ermittlungen dringend zum Anlass nehmen, sich folgende Fragen zu stellen:

  • Weiß ich wirklich, was ich da vermittle?
  • Sind Genussrechte, weitere stille Beteiligungen, Non-performing loans, Orderschuldverschreibungen usw. wirklich das, was meine Mandanten wollen, wenn sie tatsächlich wüssten, um was es sich handelt?
  • Weiß ich um meine Haftung für die Vermittlung derartiger Kapitalanlagen?
  • Übernehmen Pools, die derartige Anlagen anbieten, die Haftung für diese Produkte? Haben diese Pools die Anlagen geprüft?

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