§34 f GewO Vermittlung | 17.11.11 Branche will Rechtssicherheit
Am 27. Oktober 2011 hat der Bundestag den Gesetzesentwurf verabschiedet. Das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts soll noch Ende 2011 verkündet werden, sobald es den Bundesrat am 25. November 2011 passiert hat. Die Beschlussempfehlung und der Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) sind nunmehr unter der Drucksache 17/7453 verfügbar. Nach Durchsicht ergeben sich vielfältige Fragen hinsichtlich der eingeführten Alte-Hasen-Regelung sowie zur einheitlichen Anwendung des zukünftigen § 34 f GewO durch die jeweiligen Gewerbeämter. Im Weiteren ergeben sich ebenfalls Fragen hinsichtlich neuer Regelungen für die Bereiche der Lebensversicherung und auch der privaten, substitutiven Krankenversicherung. Ihre Bedenken und Änderungsvorschläge nebst Begründung derselben hat Invers mit Unterstützung der auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei Stolpe Rechtsanwälte in zwei Petitionen (Petition Finanzanlagevermittlung und Petition Versicherung) zusammengefasst. Die Petitionen können mitgezeichnet werden. Der Leipziger Pool stellt dazu entsprechende Unterlagen bereit, die Vermittler ausfüllen und per Briefpost an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages senden können.
Mitzeichnung Bereich Versicherung Quelle: Invers GmbH
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