Wer gewerbsmäßig Finanzanlagen vermitteln will, benötigt eine Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung. Seit der Einführung der Sachkundeprüfung war die Zahl der zugelassenen Vermittler stetig nach oben geklettert. Lediglich im letzten Quartal 2017 war die Zahl erstmals leicht zurückgegangen. Seit Oktober 2019 folgte ein leichter Abwärtstrend, der schließlich im Jahr 2020 in einem auf und ab mündete. In den vergangenen Jahren stiegen die Zahlen wieder.

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Zum 1. Oktober 2023 sind nun bundesweit 40.359 Personen im DIHK-Register gemeldet. Das sind 189 Vermittler mehr als im Juli. Das geht aus den aktuellen Zahlen des Deutschen Industrie und Handelskammertags (DIHK) hervor. Damit hat sich die Zahl der Vermittler in diesem Bereich in den letzten drei Quartalen wieder erholt.

Vermittlerzahlen im leichten Aufwind

Von der Gesamtzahl der Finanzanlagenvermittler dürfen aktuell 39.941 Personen Investmentfonds vermitteln. Innerhalb von drei Monaten ist das ein Zuwachs von 195 Vermittlern. Die Vermittlung von geschlossenen Fonds ist zum Stichtag 1. Oktober genau 8.183 Vermittlern erlaubt. Anfang des Juli waren es noch 53 Personen mehr. Gesunken ist die Zahl der Vermittler von Vermögensanlagen nach § 34f Abs. 1 Nr.3 GewO. Waren vor drei Monaten noch 5.283 Personen im Vermittlerregister eingetragen, sind es nun 5.193.

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Bei den Honorar-Finanzanlagenberatern nach §34h Gewerbeordnung gab es in den vergangenen drei Monaten nicht viel Bewegung. Hier sind 316 Vermittler in der DIHK-Datenbank gelistet. Das sind drei Vermittler mehr. Anfang des Jahres waren es noch 306 Personen.

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