Versicherungsbote: Macht sich die Piratenpartei für den Erhalt des dualen Systems in der Krankenversicherung mit den beiden Säulen „gesetzlich“ und „privat“ stark? Wie positionieren Sie sich zu der Idee einer Bürgerversicherung, wonach private Krankenversicherer nur noch Zusatzversicherungen anbieten dürfen?

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Torsten Sommer: Die Finanzierung des Gesundheitssystems betrachten wir als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Daher sehen wir in der Einbeziehung sämtlicher Bürger in die Sozialversicherung unter Berücksichtigung möglichst aller Einkommensarten ein sinnvolles Modell zur Finanzierung dieses Systems, was einer Bürgerversicherung schon sehr nahe kommt. Wir erkennen allerdings die Einschränkungen der Wahlfreiheit in dieser Art der Finanzierung für Bürger sowie die Anbieter privater Krankenversicherungen an und verstehen ihre Bedenken. Daher setzen wir uns für einen Volksentscheid ein, um einen gesellschaftlichen Konsens in dieser wichtigen Frage des gemeinschaftlichen Zusammenlebens zu erreichen.

Die OECD plädiert dafür, das Renteneintrittsalter an die steigende Lebenserwartung der Bundesbürger zu koppeln. Wie positioniert sich die Piratenpartei zu einer möglichen Anhebung des Renteneintrittsalters – und wo ist aus Ihrer Sicht die Schmerzgrenze?

Das aktuelle Sozialsystem wurde zu einer Zeit entwickelt, in der die menschliche Arbeitskraft der entscheidende Produktionsfaktor war. Dies ist mittlerweile nicht mehr der Fall, sodass die bisherige Finanzierung der Rente innerhalb des Generationenvertrages nicht mehr zukunftsfähig ist. Schon jetzt finanzieren zwei Arbeitnehmer einen Rentner. Mit der Entwicklung der so genannten "Industrie 4.0" und der fortschreitenden Digitalisierung wird sich die Zahl der Arbeitnehmer laut Studien halbieren. Die Zahl der Beitragszahler wird also immer geringer. Dies vorausgeschickt halten wir auch die Finanzierung der Rente unabhängig vom Renteneintrittsalter ausschließlich aus den Einkünften aus Arbeit für nicht ausreichend.

Alle bestehenden Rentensysteme, berufsständischen Versorgungssysteme und Pensionen im öffentlichen Dienst sollen zu einer Rentenkasse zusammengeführt werden. Alle steuerpflichtigen Einkommen und Kapitalerträge werden gleichermaßen zur Zahlung von Rentenbeiträgen verpflichtet. Keine Berufsgruppe wird ausgenommen, die Bemessungsgrenze soll entfallen. In die Rentenkasse zahlen alle in Deutschland lebenden Menschen einkommensabhängig ein. Die Beiträge von Selbstständigen werden sich an ihren jeweiligen Unternehmenszahlen orientieren, sodass diese in ihrer Existenz nicht gefährdet werden.

Die staatliche Rentenkasse verwaltet sich eigenverantwortlich, ohne direkten Zugriff durch den Staat. Der Staat schafft den gesetzlichen Rahmen. Die Rentenkasse ist für die Rente zweckgebunden!

Im Dezember 2015 waren 1.038 Millionen Bundesbürger auf Leistungen aus der Grundsicherung im Alter (SGB XII) angewiesen: eine Verdoppelung gegenüber 2003. Was kann und muss aus Sicht Ihrer Partei getan werden, um der Altersarmut entgegenzuwirken?

Die Piratenpartei setzt sich für die Abschaffung der Altersarmut und für die Prävention zukünftiger Altersarmut durch die Weiterentwicklung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Richtung auf ein Grundeinkommen für alte und erwerbsgeminderte Menschen ein. Bis zu diesem Zeitpunkt soll sich die Rentenbezüge in einem Korridor von Mindest- bis Maximalrente bewegen. Die Renten werden jährlich um einen Faktor, der die Inflationsrate berücksichtigt, angepasst. Dieser Faktor berücksichtigt außerdem die Änderung weiterer Kosten, wie zum Beispiel Gesundheitskosten.

Wie positioniert sich die Piratenpartei zur staatlich geförderten Altersvorsorge, speziell zur Riester- und Basis-Rente? Zuletzt gab es auch aus den Reihen der Politik viele kritische Stimmen, Horst Seehofer bezeichnete das Modell gar als „gescheitert“.

Private Altersvorsorge über die von uns angestrebte Höchstrente sollte möglich sein. Riester- oder Basis-Rente wendet sich jedoch an diejenigen, die ohnehin wenig finanziellen Spielraum haben. Oftmals sind die Erträge dann gerade ausreichend, die Grundsicherung nicht in Anspruch nehmen zu müssen - oder noch geringer. Daher lehnen wir Konstrukte wie die Riester-Rente ab.

Dabei setzen wir uns für klar nachvollziehbare Kostenstrukturen bei den privaten Rentenversicherungen ein: Die effektiv anfallenden Kosten und Gebühren einer privaten Rentenversicherung sind als Summe aller Einzelposten in der Gesamtlaufzeit, welche von den Versicherten an nichtstaatliche Versicherungsunternehmen zu zahlen sind, direkt neben der zu erwartenden Ablaufleistung (Auszahlungssumme) im Versicherungsangebot sowie in der Versicherungspolice auszuweisen. Der Versicherungsberater hat auf die Gebühren im Gespräch explizit hinzuweisen. Der spekulative Charakter der ausgewiesenen potenziellen Ablaufleistung ist klar darzustellen. Im Beratungsgespräch sowie in den Angebots- und Vertragsunterlagen muss deutlich darauf hingewiesen werden, dass möglicherweise die garantierten Werte nicht signifikant überschritten werden.

Wie positioniert sich Ihre Partei zu einer Altersvorsorge-Pflicht für Selbstständige – und wie könnte diese gestaltet sein? Mindestens 700.000 Selbständige sorgen nicht für ihr Alter vor, so eine DIW-Studie. Dennoch haben diese Menschen im Alter Anrecht auf Grundsicherung und werden mit Steuergeldern aufgefangen.

Selbstständige tragen im erheblichen Maß zur Wertschöpfung der Gesellschaft bei. Und ebenso etwa als Künstler dafür, dass Kunst und Kultur in unserem Staat überhaupt möglich ist. Alle steuerpflichtigen Einkommen und Kapitalerträge sollen zur Zahlung von Rentenbeiträgen verpflichtet werden. Keine Berufsgruppe wird ausgenommen, die Bemessungsgrenze soll entfallen. In die Rentenkasse sollen alle in Deutschland lebenden Menschen einkommensabhängig einzahlen. Die zu entrichtenden Beiträge von Selbstständigen sollen sich dabei an ihren jeweiligen Unternehmenszahlen orientieren, sodass diese in ihrer Existenz nicht gefährdet werden. Ebenso ist es sinnvoll auch hier eine paritätische Beteiligung des eigentlichen Auftraggebers einzuführen. Mittelfristig wollen wir jedoch mit dem „Recht auf sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe“ ein umfassenderes System zur allgemeinen, bedingungslosen Grundsicherung etablieren.

Sollte die gesetzliche Rente zukünftig gestärkt werden, etwa durch Anhebung des Rentenniveaus? Wenn ja: Wie kann verhindert werden, dass angesichts der Alterung der Gesellschaft die Beiträge zur Rentenkasse zu stark steigen?

Wie in Antwort zu Frage 2 bereits erwähnt, stehen wir zuerst für eine Verbreiterung der Beitragsbasis. Darüber hinaus müssen sowohl der demografische Wandel, wie auch Wanderungsbewegungen mit eingerechnet werden. Erst wenn hierzu verlässliches Zahlenmaterial vorliegt, kann entschieden werden, ob und wenn ja in welchem Umfang die Rentenkassen gestärkt werden muss. Eine alleinige Anhebung der Rentenbeiträge oder des Rentenniveaus würde nur an den Symptomen herumdoktern, dass eigentliche Grundproblem aber außer Acht lassen.

Daher wollen wir die Rentenbeiträge so breit wie möglich aufstellen und eine bedingungslose Grundsicherung einführen um dann den Wanderungsbewegungen sowie der demografischen und wirtschaftlichen Gesamtenwicklung Rechnung zu tragen. Als Gesellschaft können wir nur gemeinsam gewinnen. Lassen wir uns weiter auseinanderdividieren, verlieren wir letztendlich alle.

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Die Fragen stellte Mirko Wenig. Die Antworten von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/die Grünen, Die Linke und FDP / Die Liberalen werden im Laufe der nächsten Tage auf der Webseite des Versicherungsboten veröffentlicht. Die AfD wurde auch angefragt, antwortete jedoch nicht auf unsere Fragen.

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