Wohl kaum ein Rechtsstreit bewegte die Vermittlerbranche in den letzten Monaten so sehr wie die Auseinandersetzung zwischen dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und Check24, dem Marktführer bei Online-Versichungsvergleichen. Check24 handle unlauter und nicht im Interesse der Kunden, so der Vorwurf des Vermittlerverbandes, weil das Portal den Kunden weder individuell berate noch ausreichend informiere, dass es als Makler eine Vergütung von den Versicherern erhalte. Nun musste Check24 eine Rüge einstecken.

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Keine ausreichende Statusinformation

Nach Einschätzung des Münchener Landgerichtes informiert Check24 seine Nutzer nicht ausreichend darüber, dass das Portal als Makler tätig ist. Der Hinweis auf die Maklervergütung erfolge nur in einer Fußzeile, die von vielen Lesern wohl überlesen werde, so beanstandete die Vorsitzende Richterin Barbara Clementi laut einer dpa-Meldung. Das sei nicht zulässig – weil der Kunde eben nicht erfährt, dass der Onlineanbieter kein bloßer Dienstleister für den Preisvergleich ist, sondern vom Versicherer für die Vermittlungstätigkeit bezahlt werde.

Richterin Clementi deutete in der Vorverhandlung an, dass das Gericht dem BVK in diesem Punkt Recht geben werde. Das aber würde auch Konsequenzen für andere Vergleichsportale haben, die den Hinweis auf ihre Maklertätigkeit gar im Impressum oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstecken. Auch sie müssen zukünftig transparenter ausweisen, dass sie als Versicherungsmakler agieren und Geld für ihre Vermittlertätigkeit erhalten.

„Es geht nicht darum, ob man es findet, wenn man es sucht“, wird Clementi zitiert. Dass der Anbieter als Makler agiere, müsse auf den ersten Blick erkennbar sein. Dies könne zum Beispiel durch das Aufploppen eines Popup-Fensters geschehen, sobald der Kunde auf den Versicherungsvergleich zugreift.

Beratungspflichten werden eingehalten

In einem anderen Punkt sieht das Gericht nach einer ersten Einschätzung aber keinen Verstoß von Check24. Der Vorwurf, man würde dem Kunden keine individuelle Beratung anbieten, sei demnach nicht zutreffend. Hier würde Check24 gesetzeskonform handeln.

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In einer heutigen Pressemeldung wertet der BVK das Ergebnis der Vorverhandlungen als "wichtiges Signal für den Verbraucherschutz und für die Stärkung der Verbraucherrechte." Die Richterin habe deutlich gemacht, dass alle Vertriebswege gleich zu behandeln seien. Doch das Urteil steht noch aus - der Prozeß wurde auf den 11. Mai vertagt. Nach dem Richterspruch können beide Parteien noch vor eine höhere Instanz ziehen.

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