Lexikon -Kundenverzichtserklärung
In § 7 Abs. 1 VVG wird dem Kunden ermöglicht - durch gesonderte schriftliche Erklärung - auf Vertragsinformationen zu verzichten.
Verstößt der Versicherer gegen seine Pflichten, können Schadenersatzansprüche und aufsichtsrechtliche Konsequenzen drohen.
siehe:VVG-Reform