Lexikon -Klageaussschlussfrist
Die Klageausschlussfrist besagt, dass der Versicherungsnehmer seinen Anspruch auf Versicherungs-Leistungen innerhalb von 6 Monaten geltend machen muss, nachdem der Versicherer die Leistungsübernahme schriftlich abgelehnt hat.
siehe:VVG-Reform