Lexikon -Keller
Beim Abschluss einer
Haus- und Wohngebäudeversicherung
ist unbedingt anzugeben, ob das Haus unterkellert bzw. teilunterkellert ist.
Keller zählen nicht als Vollgeschoss.
Beim Abschluss einer
Haus- und Wohngebäudeversicherung
ist unbedingt anzugeben, ob das Haus unterkellert bzw. teilunterkellert ist.
Keller zählen nicht als Vollgeschoss.