Lexikon -Kapitalertragssteuer
Die Kapitalertragssteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommenssteuer und beruht auf den §§43 - 45d des Einkommensteuergesetzes. Diese Steuer beträgt zurzeit 25 % und besteuert werden Einkünfte aus Kapitalvermögen, insbesondere:
Dagegen befreit sind, zB. durch Erteilung eines Freistellungsauftrages oder durch Vorlage einer Nichtveranlagungs- Bescheinigung: