Lexikon -Frachtführerhaft
Die Frachtführerhaftpflicht bietet Versicherungsschutz für die gesetztliche und/oder vertragliche Haftung aus entgeltlicher Frachtführertätigkeit im gewerbl. Güterkraftverkehr des eigenen Betriebes (national+international).
Für Transporte mit KFZ ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen ist dies eine Pflichtversicherung.