Lexikon -Folgeereignistheorie
Außer im Vertrag ist die sogenannte "Folgeereignistheorie" im Schadenersatz-RS mitversichert. Hier darf die Schadensursache bereits vor Vertragsabschluss stattgefunden haben .
Beispiel: Der Versicherungsnehmer hat im letzten Jahr ein Medikament von seinem Arzt verschrieben bekommen. Er schließt danach eine Rechtsschutzversicherung ab. Im nächsten Jahr
geht es ihm gesundheitlich nicht gut - es werden schwere Gesundheitsstörungen infolge des falsch verschriebenen Medikament bei ihm festgestellt. Aufgrund der Folgeereignistheorie kann er unbesorgt Schadenersatz fordern - denn vom Versicherer werden die Rechtskosten übernommen.
siehe: Rechtsschutzversicherung