Lexikon -Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung
Diese Versicherung versichert den Betriebsgewinn und den Aufwand an fortlaufenden Kosten, die der versicherte Betrieb nicht erwirtschaftet, wenn er durch einen Sachschaden - Brand, Blitzschlag, Löschen, Niederreißen... - an einer für den Betrieb wichtigen Sache unterbrochen wird.
Bei einer Betriebsunterbrechung umfasst die Entschädigungsleistung den entgangenen Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten, die dem Versicherungsnehmer während der Ausfallzeiten entstehen.
Umsatzsteuern, Verbrauchssteuern und Ausfuhrzölle,
Umsatzabhängige Lizenzgebühren,
Abschreibungen auf Gebäude, Maschinen und Einrichtungen, die vom Sachschaden betroffen sind,
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für bezogene Waren, soweit sie nicht der Betriebserhaltung dienen.
Betriebsunterbrechungsversicherung