Axa Produkte | 24.08.10 Neuerungen im Bereich "Vorsorge"Im Bereich "Vorsorge" gab es im August einige Änderungen bei "Axa": Leistungen in der Berufs- und Dienstunfähigkeitsvorsorge (BU/DU)wurden verändert und es kam zur Einführung einer klassischen Riester-Rente für Kunden, die konventionelle Produkte wünschen. "Wir benötigen neue Konzepte und Produktvarianten, um Kunden dauerhaft die wirklich passenden Lösungen anbieten zu können. Dies hat die Finanzmarktkrise deutlich gezeigt. Wir werden daher den Weg zu einem in allen Bereichen starken Komplettanbieter fortsetzen und gleichzeitig bestehende Produkte kontinuierlich weiterentwickeln", erläutert Thomas Gerber, Mitglied des Vorstands der Axa Konzern AG und zuständig für den Bereich Vorsorge. Berufsunfähigkeitsschutz: Genauere Berufsgruppen-Einstufungen und veränderte Bedingungen Veränderungen BU-Absicherung:
Neue konventionelle Riester-Rente Mit der neuen Klassik-RiesterRente will die Axa-Versicherung besonders diejenigen Kunden ansprechen, die konventionelle, auf dem klassischen deutschen Deckungsstock basierende Produkte wünschen. Die Klassik-RiesterRente sei zudem "wohn-riesterfähig", das heißt, der Anleger kann das über seine Riester-Rente angesparte Kapital entnehmen und für die Anschaffung eines Hauses oder einer Wohnung nutzen.
Der Mindesteigenbeitrag liegt bei fünf Euro im Monat. Bis zum vollendeten 65. Lebensjahr kann der Kunde seinen Beitrag erhöhen. Ab dem 61. Lebensjahr kann der Kunde seine Klassik-RiesterRente in Anspruch nehmen. Erhält er vorher bereits Leistungen aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem, kann er auch die Riester-Rente der Axa schon früher beziehen. Auf Wunsch ist eine Laufzeitverlängerung bis zum (max.) 85. Lebensjahr möglich. Bis zu 30 Prozent des Kapitals kann sich der Kunde zudem bei Rentenbeginn einmalig auszahlen lassen, ohne staatliche Zulagen oder Steuern zurückzahlen zu müssen. Stirbt der Versicherte vor Rentenbeginn, zahlt die Versicherung das bis dahin gebildete Guthaben an die Hinterbliebenen aus. Wird dieses Guthaben verrentet, müssen die Zulagen nicht zurückgezahlt werden, teilte der Versicherer mit. Alternativ lässt sich das Guthaben auf einen Riester-Vertrag des Ehepartners übertragen.
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