Die Allianz hat am Dienstag einen langwierigen Rechtsstreit beendet und die Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof wegen Aussichtslosigkeit zurück gezogen. Damit ist das Urteil des Stuttgarter Oberlandesgerichts von 2011 rechtskräftig, wonach einige Vertragsklauseln in Lebensversicherungen der Allianz ungültig waren. Dabei ging es um Rückkaufswerte von Lebensversicherungen der Allianz.

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Rückkaufswerte in Lebensversicherungen - Allianz korrigiert Vertragsklauseln

Das Gericht bestätigte die Ansicht von Verbraucherschützern, geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg, die zuvor in der gleichen Sache bereits gegen die Signal Iduna, Deutscher Ring, Generali und Ergo erfolgreich geklagt hatte (Versicherungsbote berichtete: "BGH-Urteil zu Lebensversicherungsklauseln verunsichert Branche").

Die Allianz hat die beanstandeten Vertragsklauseln in den Lebensversicherungsverträgen inzwischen korrigiert. Die betroffenen Kunden werden nun entschädigt. Wer noch bei der Allianz versichert ist, bekommt automatisch die beitragsfreien Leistungen erhöht. Wer seine Versicherung inzwischen gekündigt hat, muss sich allerdings bei der Allianz melden, um sein Geld zu bekommen.

Verbraucherzentrale: durchschnittlich 500 Euro Entschädigung wegen zu niedriger Rückkaufswerte in Lebensversicherungen

Die Verbraucherzentrale rechnet mit durchschnittlich 500 Euro Entschädigung pro Vertrag, die Allianz geht hingegen von durchschnittlich 200 Euro aus. Die Verbraucherzentrale bietet auf ihrer Homepage Musterbriefe an, mit denen die Kunden bei den Versicherungen ihr Geld zurückfordern können.

Die besten Chancen auf eine Rückerstattung haben Kunden, die ihren Vertrag nach 2009 gekündigt haben. Kündigungen aus den Vorjahren sind bereits verjährt, dies trifft allerdings nicht für Beitragsfreistellungen zu. Kunden sollten ihre Forderungen schriftlich bei der Versicherung geltend machen. Zum Beweis benötigen sie ihre alte Police und müssen angeben, wann sie die Versicherung gekündigt haben und wie viel Geld sie ausgezahlt bekamen.




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