Seit 2009 hat der Gesetzgeber der Gesetzlichen Krankenversicherung einen einheitlichen Beitragssatz verordnet. Während früher gut wirtschaftende Kassen Preisvorteile über einen niedrigen Beitragsatz an ihre Versicherten weitergeben konnten, gilt nun für alle Krankenkassen der gleiche Beitragssatz. Die Mittel werden über den Gesundheitsfonds an die Kassen verteilt.

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Für den Vermittler interessant ist, dass er den Versicherten dennoch Möglichkeiten aufzeigen kann, Geld zu sparen oder von anderen Mehrwerten zu profitieren: Am attraktivsten für den Versicherten sind dabei Kassen, die so gut wirtschaften oder eine so günstige Versichertenstruktur haben, dass sie an alle Mitglieder Beitragsprämien ausschütten können, ohne dass dafür etwas getan werden muss. Diese bilden quasi das Gegenstück zu den Kassen, die mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen und einen Zusatzbeitrag erheben müssen.

Auch sonst bieten die Kassen verschiedene Möglichkeiten, Geld zu sparen oder – was auch für manchen Versicherten sehr wichtig sein kann – eine verbesserte Versorgung zu bekommen.

Eine Möglichkeit sind sogenannte Wahltarife. Hierbei bindet sich der Versicherte für eine bestimmte Zeit an die Kasse. Nimmt er beispielsweise bestimmte Leistungen nicht in Anspruch, oder ist er bereit, sich mit einem Selbstbehalt an Arztbesuchen oder Krankenhausaufenthalten zu beteiligen, zahlt ihm die Kasse dafür eine Prämie. Durch Wahltarife kann der Versicherte sogar eine bessere Versorgung erhalten! Beispielsweise bieten manche Kassen bei bestimmten Erkrankungen sogenannte „strukturierte Behandlungsprogramme“ an, übernehmen die Kosten für spezielle Arzneimittel oder bieten Selbständigen ein verbessertes Krankengeld. Allerdings muss der Versicherte für einen Teil dieser Wahltarife dann noch zusätzlich etwas zahlen.

Besonders attraktiv aus Vertriebssicht sind die Tarife für Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit. Diese werden aber nicht von allen Krankenkassen angeboten. Bei einem solchen Tarif hat der Kunde im Gegensatz zum Selbstbehaltstarif gar kein Kostenrisiko! Bei guter Gesundheit kann er bis zu einem Monatsbeitrag pro Jahr in bar von der Kasse zurückbekommen und sich damit z.B. eine verbesserte Versorgung über eine Zusatz-Krankenversicherung finanzieren.

Sparen kann der Kunde dagegen durch die mittlerweile von fast allen Kassen angebotenen Bonusprogramme. Hierbei erhält der Versicherte für bestimmte Maßnahmen (z.B. Teilnahme an bestimmten Vorsorgeuntersuchungen, Professionelle Zahnreinigung, Schutzimpfungen, Mitgliedschaft im Sportverein u.a.) eine Prämie, meist über ein Punktesystem. Einige der Maßnahmen (z.B. professionelle Zahnreinigung) muss der Versicherte allerdings häufig aus eigener Tasche bezahlen. Bei vielen Kassenanbietern kann die ganze Familie an dem Bonusprogramm teilnehmen.

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Manche Kassen bieten zudem finanzielle Vorteile, wenn der Versicherte sich verpflichtet bestimmte Apotheken, bestimmte Hersteller von Zahnersatz, bestimmte Hilfsmittel oder bestimmte Generika zu nutzen. Häufig werden hier Zuzahlungen bzw. Eigenanteile reduziert oder erlassen, da die Kassen Rabatte mit den Produkt-und Dienstleistungsanbietern ausgehandelt haben. Viele Kassen erstatten auch Naturheilverfahren, sofern diese von zugelassenen, entsprechend qualifizierten Leistungserbringern angeboten werden.

Vertriebschance GKV: Mehrwerte und Preisvorteile für die Kunden

Auch gibt es unter der Bezeichnung Besondere Ambulante Versorgung oder Integrierte Versorgung für eine große Zahl bestimmter Krankheitsbilder eine verbesserte Versorgung. Dafür haben die Kassen Verträge mit Leistungserbringern (z.B. Ärzte, Kliniken, Therapeuten) geschlossen. Eine kürzlich erfolgte Gesetzesänderung erlaubt es den Kassen zudem, weitere zusätzliche Leistungen in bestimmten Bereichen zu übernehmen. Hier bleibt abzuwarten, welche Angebote die Kassen entwickeln. Bei anderen Gesetzesvorhaben besteht jedoch die Möglichkeit, dass Kassenleistungen zukünftig zurückgefahren werden müssen. Ob die bislang von einigen Kassen angebotene kostenfreie Auslandsreise-Krankenversicherung auch über den Jahreswechsel 2012/2013 weiterhin von den Gesetzlichen Kassen angeboten werden darf, ist derzeit Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Im Zahnbereich bieten einige Kassen die vollständige oder teilweise Übernahme der Kosten für eine professionelle Zahnreinigung, vergünstigten Zahnersatz oder auch ein zahnmedizinische Beratung an.

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Eine große Hilfe bieten den Versicherten hier Vergleichsportale wie z.B. www.gesetzlicheKrankenkassen.de bzw. www.kassensuche.de. Hier finden die Versicherten kostenfrei eine Gegenüberstellung der Leistungen der Krankenkassen und viele weitere Informationen zum Krankenversicherungssystem, zu gesetzlichen Leistungen, Zusatzversicherungen sowie Hinweise zum Kassenwechsel mit Musterschreiben. Mittels einer interaktiven Kassensuche können Nutzer aus über 70 Leistungskriterien die für sie wichtigsten Punkte auswählen. Als Ergebnis werden die Kassen angezeigt, die diese Anforderungen genau erfüllen.

Allerdings ist es unerläßlich, sich vor einem Wechsel mit der Wunschkasse in Verbindung zu setzen und zu klären, ob der Wunsch des Versicherten mit der Wirklichkeit bei der Kasse übereinstimmt. Denn oftmals steckt der Teufel im Detail. Im nächsten Teil unserer Serie geht es dann um die Leistungsunterschiede der GKV im Servicebereich.

Thomas Adolph & Matthias Eislöffel

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