bAV-Direktzusage Altersvorsorge | 20.02.12 Geschäftsführer ohne Auskommen im Alter?Der Hamburger Industrieversicherungsmakler "Gossler Gobert & Wolters" befragte Geschäftsführer und Führungskräfte zur Prüfung der bestehender bAV- Verträge sowie die Gründe für die Kontrolle. Rund 70 Prozent der Unternehmen lassen demnach ihre Verträge regelmäßig prüfen, davon nahezu die Hälfte alle ein bis zwei Jahre. Im Vordergrund steht für sie insbesondere der Check des Finanzierungsstatus, gefolgt von rechtlichen Aspekten sowie dem Insolvenzschutz. In etwa der Hälfte aller Fälle erfolgt die Beurteilung über den Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater des Unternehmens. „Unternehmen sollten sicherstellen, dass die Prüfung über eine korrekte Ausweisung von Rückstellungen in der Bilanz oder die Bilanzberichtigungen nach dem BilMoG hinausgeht“, erläutert Martin Meiselbach, Geschäftsführer der GGW Versorgungsmanagement GmbH, die sich auf das Thema der betrieblichen Altersvorsorge spezialisiert hat. „Es sollten ergänzend ebenfalls versicherungsrelevante Aspekte in Augenschein genommen werden. So gilt es bei Direktzusagen regelmäßig zu überprüfen, ob die Rücklagen des Unternehmens für eine spätere Versorgung der Geschäftsführer oder Führungskräfte auch wirklich ausreichen, damit es für das Unternehmen zum Zeitpunkt der Zahlungsverpflichtung nicht zu Liquiditätsengpässen kommt. Auch die kontinuierliche Optimierung möglicher Finanzierungsinstrumente wird vermutlich in den wenigsten Fällen über den Steuerberater erfolgen. Es besteht daher die Gefahr einer Art Scheinsicherheit für das Unternehmen“, folgert der bAV-Spezialist. Nur 13 Prozent der Befragten ziehen ihre Versicherungsexperten zur Prüfung hinzu. „Dabei sind gerade wir als Berater und auf die bAV spezialisierter Versicherungsmakler bestens positioniert, um unsere Mandanten und ihre Versorgungskonzeption zu analysieren und zu begleiten. Die Einbeziehung des steuerlichen Beraters ist hierbei für uns eine Selbstverständlichkeit.“ Ein Blick in die bAV-Verträge ist auch in Bezug auf den Insolvenzschutz der angesparten Vermögenswerte ratsam. Im Rahmen der Befragung der GGW Gruppe landete dieser Aspekt jedoch nur auf Platz drei der Prüfungsgründe. „Das verwundert durchaus und zeigt, dass das Risiko Insolvenz und seine Auswirkung auf die betriebliche Altersversorgung möglicherweise unterschätzt wird“, erläutert Meiselbach. „Dabei gilt es sicherzustellen, dass die im Rahmen der bAV erzielten Vermögensbeträge im Ernstfall nicht durch einen Formfehler gänzlich in die Insolvenzmasse einfließen, sonst steht der Geschäftsführer am Ende nicht nur ohne Unternehmen, sondern auch ohne Auskommen im Alter da.“
Zur Studie: Quelle: Gossler Gobert & Wolters
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