Hartz IV
Urteile, Urteilsspruch | 26.08.11
 

Hartz-IV-Empfängern steht eine angemessene Beerdigung zu

Nach einem Todesfall sind Angehörige nicht verpflichtet einen Preisvergleich für die Bestattung zu machen und eine Billig-Bestattung zu buchen. Dies entschied das Bundessozialgericht in Kassel (Az.: B 8 SO 20/10 R).

Im betreffenden Fall hatte eine 41-jährige Hartz-IV-Empfängerin aus Koblenz, deren Mann 2005 gestorben war, geklagt. Sie hatte für die Beerdigung 1.507 Euro bezahlt. Das zuständige Sozialamt war zwar prinzipiell bereit die Kosten der Bestattung zu übernehmen, hielt aber lediglich 551 Euro für angemessen und begründete das mit seinen Richtlinien. Weiterhin legte das Sozialamt Rechnungen von örtlichen Bestattungsfirmen vor. Ein einfacher Sarg war da bereits ab 174 Euro zu erhalten.

Das Landessozialgericht lehnte, in erster Instanz, die Klage ab. So sei mit der vom Sozialamt übernommenen Summe „eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende, würdige, aber einfache Bestattung durchführbar“. Nun kippte das Bundessozialgericht dieses Urteil.

Das Bundessozialgericht argumentierte, dass die Angemessenheit der Bestattungskosten nicht nach örtlichen Preisen, sondern nur nach den Umständen des Einzelfalls bestimmt werden darf. Den Angehörigen ist es in der belastenden Situation eines Todesfalls nicht zuzumuten, aufwendige Preisvergleiche anzustellen. Weiterhin befand das Bundessozialgericht die besonders guten Konditionen bei Bestattungen für das Sozialamt für nicht massstabsgetreu. Da das Sozialamt häufig Aufträge vergebe und daher bessere Konditionen als ein Einzelner bekomme.

 
 

Kommentare (4)Kommentar schreiben
 
Oh mein Gott... 
Von der Wiege bis zur Barre....
Immer wird ums Geld geschachert....
geschrieben von Zaungast am 29.08.2011 13:46
 
Wieder typisch- 
erst nicht vergleichen können, weil´s so traurig ist und dann aber klagen bis ganz nach oben- kein Wunder, dass unsere Gerichte überlastet sind!
Die Menschen in Deutschland scheinen ohne ihren Staat nicht mal mehr beerdigt werden können- beschämend.
geschrieben von MPos am 29.08.2011 13:49
 
tja 
das bringt der Rechtsstaat so mit sich...
geschrieben von mich am 22.09.2011 09:58
 
Oh Mein Gott 
Das geht nicht-
geschrieben von Du am 02.05.2012 08:50
 
 
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