Auf Initiative der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg wurde im März diesen Jahres ein Entschließungsantrag im Bundesrat gestellt. Dessen Ziel: Die Einführung einer bundesweit geltenden Elementarschaden-Pflichtversicherung für Gebäude (Versicherungsbote berichtete).

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Aus Sicht von Prof. Dr. Dirk Günther (BLD) sind damit zwei entscheidende Fragen verknüpft:

  1. Ob eine solche Pflichtversicherung überhaupt in Einklang mit geltendem Recht eingeführt werden kann.
  2. Wie eine solche Pflichtversicherung im Detail ausgestaltet sein soll.

Günther vertritt die Auffassung, dass beide Fragen in Abhängigkeit zueinander stehen und deshalb nicht - wie derzeit - getrennt voneinander betrachtet und debattiert werden sollten. Günther denkt dabei beispielsweise an den Geltungsbereich einer solchen Elementarschaden-Pflichtversicherung. Soll die nur für Wohngebäude gelten oder auch gewerbliche Gebäude betreffen? Welche Folgen könnten sich im Bereich Betriebsunterbrechung ergeben? Und wie ist es um Vorgaben zur Prävention bestellt? Gerade in diesem Bereich sprach sich die Versicherungswirtschaft für strengere Vorgaben aus (Versicherungsbote berichtete).

Im Video lobt Günther den Vorschlag vom Bund der Versicherten warnt aber auch davor, sich der Illusion hinzugeben, dass eine Elementarschaden-Pflichtversicherung alle Kumulschädenfälle abfedern könne: „Sie werden immer eine Begrenzung haben“, so Günther.

Dennis Sturm:
Geschäftsführer von STC Versicherungsmakler GmbH, abgeschlossenes Masterstudium an der Universität Münster (Versicherungsrecht) und Lehrbeauftragter an der TH Köln, sowie Gastdozent an der Finanzakademie der European Business School in Oestrich-Winkel.
Prof. Dr. Dirk Carsten Günther:
Hochschulprofessor und Lehrstuhlinhaber für Sachversicherungen an der TH Köln. Promovierter Jurist und Rechtsanwalt. Partner in der Kanzlei BLD und dort Leiter des Schadensaufklärungszentrums.

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