Die Leistungsdauer von BU-Verträgen kann in der Beratung zur Arbeitskraftabsicherung wichtig sein. Das zeigte erst kürzlich Versicherungsmakler Matthias Helberg in einem Blogbeitrag (Versicherungsbote berichtete). Dafür wertete der Makler u.a. auch die Gründe für das Leistungsende aus. Kleiner ‚Schönheitsfehler‘: Die Auswertung beruhte auf Daten eines einzigen Versicherers.

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Die aktuelle BU-Leistungspraxisstudie von Franke & Bornberg stellt sich auf eine breitere Datenbasis: Allianz, Ergo, Generali, Gothaer, HDI, Nürnberger und Zurich lieferten dafür Zahlenmaterial. Diese Unternehmen vereinen etwa 7,1 Millionen Versicherte und repräsentieren damit mehr als 50 Prozent des Marktes.

Erstmalig werteten die Hannoveraner aus, welche Ursachen für das Leistungsende von BU-Verträgen sorgten. Grundlage für die Analyse bildeten rund 22.000 Leistungsfälle. Ergebnis: In knapp 50 Prozent der Leistungsfälle wurde die BU-Rente bis zum Ablauf der Leistungsdauer gezahlt. Bei rund 36 Prozent der Fälle verbesserte sich der Gesundheitszustand oder es erfolgte die Aufnahme einer zum Gesundheitszustand passenden Tätigkeit. Der Tod der versicherten Person führte in 12 Prozent der Fälle zu einer Leistungseinstellung (siehe Grafik).


Die Ergebnisse beider Auswertungen unterscheiden sich am deutlichsten beim Punkt ‚Verbesserung des Gesundheitszustands‘. Laut Helberg-Auswertung erklärt sich das Leistungsende in 17 Prozent der Fälle dadurch, dass die versicherte Person nicht mehr berufsunfähig ist. Doch wie bei Helberg enden auch in der Franke und Bornberg-Auswertung die meisten BU-Verträge zum Laufzeitende. Ein gutes Argument, um die den BU-Vertrag für so lange wie möglich abzuschließen, findet Matthias Helberg: „Jedes Jahr längere Leistungsdauer sichert Ihnen bei Berufsunfähigkeit im Zweifelsfall das Einkommen – und schont Ihre Ersparnisse und Ihre Altersvorsorge. Wer 2.000.- € BU-Rente im Monat zwei Jahre länger erhält, hat 48.000 € mehr“, schreibt der Biometrie-Vermittler.

Kein Verständnis für ‚Ritt auf der Corona-Welle‘

Analyst Michael Franke bezog aber auch Stellung zu der Debatte um das vermeintliche Fehlen verbindlicher Leitplanken für den Umgang Covid-19 im BU-Leistungsprozess. Eine Erhebung von PremiumCircle war zu dem Schluss gekommen, dass BU-Versicherer im Umgang mit den Herausforderungen, die Covid-19 mit sich brachte, eine erhebliche Varianz zeigen würden.

Diese Aussagen kritisiert Franke: „Wenn vermeintliche Fachleute auf der Corona-Welle reiten, fehlt mir dafür jedes Verständnis. Entweder setzen sie gezielt auf Alarmismus, was Verbraucher vom Abschluss des wichtigen BU-Schutzes abhalten könnte. Oder sie haben das Leistungsbild der BU-Versicherung schlicht nicht verstanden.“ Die BU-Versicherung zeichne sich gerade dadurch aus, dass sie auf die Fähigkeit zur Berufsausübung abstelle. Konkrete Regelungen für einzelne Krankheitsbilder seien wie bisher nicht erforderlich, sogar eher kontraproduktiv. Zudem könnten gesundheitliche Einschränkungen je nach konkreter Tätigkeit völlig unterschiedliche Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit haben.

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„Die BU-Versicherung hat den großen Vorteil, die Arbeitskraft ohne Einschränkungen auf bestimmte Erkrankungen finanziell abzusichern. Einziger Nachteil dieses einmaligen, offenen Systems ist eine etwas längere, weil individuelle Leistungsprüfungsdauer. Wer lieber Krankheitsbilder oder konkrete Einschränkungen versichern will, sollte eine Dread-Disease-, MultiRisk- oder Grundfähigkeitsversicherung abschließen. Diese können aber eine BU-Versicherung nicht ersetzen“, konstatiert Franke.