Rentenerhöhung 2018 - Rente könnte über drei Prozent steigen
Deutsche Rentner können für 2018 auf eine Erhöhung des Altersgeldes hoffen. So könnten die Altersbezüge im kommenden Jahr um 3,09 Prozent im Westen und im Osten der Republik um 3,23 Prozent steigen.
Erst im April 2017 hatte das Bundeskabinett eine Anhebung der Renten beschlossen. Dadurch kletterten die Bezüge der Ruheständler zum 1. Juli um 1,9 Prozent im Westen und im Osten der Republik um 3,59 Prozent.
Anzeige
Nun können sich Deutschlands Ruheständler voraussichtlich auf ein weitere Erhöhung ihrer Altersbezüge freuen. So könnte das Altersgeld 2018 im Westen um 3,09 Prozent und im Osten um 3,33 Prozent ansteigen. Das geht aus dem Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2017 hervor, der dem RedaktionsNetzwerk Deutschland vorliegt.
Eine finale Entscheidung über die Höhe der Altersbezüge für 2018 werde allerdings erst im kommenden Frühjahr fallen. Laut Rentenversicherungsbericht sollen die Renten in Deutschland bis 2031 um insgesamt 36 Prozent steigen. Das wäre eine durchschnittliche Erhöhung um knapp zwei Prozent pro Jahr.
Rentenbeitrag könnte auf 18,6 Prozent sinken
Während die Renten steigen, könnte für 2018 auch eine Senkung des Rentenbeitragssatzes anstehen. Dieser solle von 18,7 auf 18,6 Prozent sinken. Das berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“. Dabei beruft sich die Zeitung auf den Entwurf des Rentenversicherungsberichts.
Der solide Arbeitsmarkt und die damit verbundenen gestiegenen Beitragseinnahmen hätten für eine gute finanzielle Lage der gesetzlichen Rentenversicherung gesorgt. So seien die Einnahmen in diesem Jahr um 4,4 Prozent gestiegen. Dadurch könne die Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenversicherung bis zum Jahresende auf 32,9 Milliarden Euro anwachsen. Damit würde die Rücklage auf einen entspannten Rahmen Wert von 1,59 Monatsausgaben klettern. Dadurch müsste der Beitragssatz automatisch gesenkt werden.
Anzeige
Hintergrund: Die Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenversicherung muss zwischen dem 0,2-Fachen und dem 1,5-Fachen der Durchschnittsausgaben der DRV in einem Kalendermonat liegen. Damit soll einerseits garantiert werden, dass die Rentenkasse ausreichend Geld hat, wenn Sonderausgaben anfallen oder die Einnahmen nicht wie gewünscht sprudeln. Andererseits darf die Rentenkasse auch nicht zu viel Kapital anhäufen – wird der Wert überschritten, muss sie Rücklagen abbauen.