Sparkassen dürfen kündigen - Lebensversicherer dürfen nicht
Für Bonussparverträge der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld gelten keine Mindestvertragslaufzeiten. Deswegen darf die Kasse Sparverträge ihrer 2.000 betroffenen Kunden mit einer dreimonatigen Frist auch kündigen. Dies habe das Landgericht Dessau-Roßlau entschieden, berichtet der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR). Wichtig sei zu dem Urteil, dass das Gericht sich nicht direkt zum Kündigungsrecht der Sparkasse geäußert habe, sondern nur zu Mindest-Vertragsdauern. Im Vergleich dazu darf darauf hingewiesen werden, dass Lebensversicherer, anders als Bau-/Sparkassen, ihre Verträge einhalten müssen.
Beim "Prämiensparen flexibel" zahlen die Kunden nach Angaben des MDR beispielsweise 100 Euro im Monat ein und bekommen hernach und zunächst „jahrelang kaum Zinsen und keinen Bonus“, berichtet der Sender. Halte der Sparer aber eine gewisse Zeit durch, wie lange, berichtet der MDR nicht, könne er sich etwa bei der beklagten Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld „über satte Prämien freuen“. Diese steigen den Angaben zufolge bis auf 50 Prozent. Würden, rechnet der Sender vor, im Beispiel „1.200 Euro im Jahr eingezahlt, muss die Sparkasse dann laut Vertrag 600 Euro Prämie zahlen.“
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„Keine Mindestlaufzeit“
Dem Bericht zufolge klagte die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt klagte gegen 2.000 Kündigungen die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld zu den genannten Prämien-Sparverträgen, deren ältere Version den Kunden zusätzlich zu den Zinsen auch einen Bonus garantiert. Diese angesichts „flacher Zinsen“ teuren Verträge möchte die Sparkasse (Bausparkassen auch, der Versicherungsbote berichtete) natürlich gerne loswerden.
Bei den nun von dem Landgericht entschiedenen Fällen ging es um Sparverträge mit 15 beziehungsweise 25 Jahre Laufzeit. Allerdings könne eine Mindestvertragslaufzeit im juristischen Sinne aus dem Kleingedruckten des Vertrags der Kasse laut Gericht nicht abgeleitet werden. Der MDR zitiert Gerichtssprecher Frank Straube: "Das Landgericht hat entschieden, dass die Sparkasse berechtigt ist, sich gegenüber den Kunden auf ein dreimonatiges Kündigungsrecht zu berufen." Weiter habe Sprecher Straube darauf hingewiesen, dass das Gericht keine Entscheidung über das eigentliche Kündigungsrecht der Sparkasse getroffen habe.
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Dies bedeute, die Sparer müssten nun jeweils selbst vor Gericht gegen die Kündigungen ihrer Verträge durch die Sparkasse Anhalt-Bitterfeld klagen. Mit Urteilen sei erst „in den nächsten Monaten“ zu rechnen. Merke: Bei Lebensversicherungen sind die Laufzeiten unbestritten – und vom Versicherer auch bei teuren Verträgen, etwa mit vier Prozent Garantiezins, einzuhalten.