"Der Anspruch der Kläger auf die Neuberechnung der Zinsen ist begründet", entschied das Landgericht Ulm zu den „Scala“-Sparverträgen der Sparkasse Ulm. Dabei handelt es sich um eigentlich normale Sparverträge, die aber laufzeitabhängig einen Zinsbonus von bis zu 3,5 Prozent garantierten. In Zeiten „flacher“ Zinsen ist dieses Versprechen, bei Lebensversicherern auch Garantie genannt, für die Anbieter ein teurer Deal. Und diesen Deal wollte die schwäbische Sparkasse ungeschehen machen; jedoch ohne das Landgericht Ulm.

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Je Kunde 2.000 bis 4.000 Euro Nachzahlung

Die „Scala“-Sparer können nun auf eine Nachzahlung hoffen. Einzelheiten und die Höhe von Nachzahlungen, müssten aber genauer geregelt werden. Der meinungs- und prozessführende Anwalt der Kläger, Christoph Lang (Ulm), geht im Durchschnitt je Sparkassenkunde „etwa 2000 bis 4000 Euro“ aus, berichtet „Spiegel Online“. Zum Hintergrund: In der Zeit von 1993 bis 2005 hat die Sparkasse Ulm 22.000 sogenannte Scala-Sparverträge an ihre Kunden verkauft.

3,5 Prozent Bonuszinsen für die Sparkasse Ulm kaum zu stemmen

Inzwischen streitet die Ulmer Sparkasse seit dem Jahr 2013 mit den „Scala“-Sparern, weil das relativ hoch verzinste Sparvehikel in Zeiten niedriger Zinsen für die Verbraucher äußerst lukrativ, weil gut verzinst ist – je nach Vertragsdauer mit 3,5 Prozent Bonuszins. Das ist ein Wert, den Lebensversicherer nur noch knapp auf Basis einer langfristigen Kalkulation ihrer Kapitalanlagen bezahlen könnten. Die Sparkasse Ulm muss, sagt das örtliche Landgericht nun wiederholt. Der Kapitalmarkt wirft diese Zinsmarge zur Ausschüttung an die Sparer aber längst nicht mehr ab.

Generell zu prüfen hatte das Landgericht Ulm, ob die Sparkasse Ulm die relativ hoch verzinsten Bonus-„Treppen“-Sparverträge kündigen durfte. Nein, das durfte die Ulmer Kasse nicht. Ferner hatten die Richter zu klären, ob die Sparkasse ihren Kunden erhöhte, eigentlich vertragsgemäß erlaubte Sparraten verweigern durfte. Das durfte die Sparkasse nicht, sagen die Richter. Sodann ging es um die Frage, ob die Ulmer Sparbanker den Grundzins der „Scala“-Verträge korrekt berechnet haben.

Bereits im Januar hatte das Landgericht Ulm Recht gesprochen. Für die Kunden. Die Sparkasse durfte die zurzeit vom Marktzins abweichend hoch verzinsten „Scala“-Sparverträge nicht kündigen. Auch durfte die Sparkasse die Sparrate der Scala-Verträge nicht auf das jeweils aktuelle monatliche Ratenniveau des Kunden einzufrieren. Denn es gälte der alte Werbeflyer der Sparkasse. Weiterhin. (Az. 4 O 273/13)

Sparraten dürfen jederzeit bis 2.500 Euro im Monat angehoben werden

Dort stand zu lesen und von der Sparkasse bis heute treulich einzulösen, so das Landgericht bereits im Januar zu Lasten der Sparkasse, dass die Kunden ihre Sparraten jederzeit auf bis zu 2500 Euro erhöhen dürfen. Nun will die Ulmer Sparkasse sich mit dem Urteil des örtlichen Landgerichts aber nicht abfinden und beantragte in der zweiten Instanz die Berufung bei dem Stuttgarter Oberlandesgericht.

Teure Zinsversprechen der Sparkasse Ulm

Im Hintergrund des Gerichtsprozesses um die „Scala“-Sparverträge stehen hohen Zinsen; höhere als der Markt derzeit bieten kann. Neben einem variablen, marktgerechten und zugleich materiell unerheblich hohen Grundzins, gewähren die „Scala“-Sparverträge der Sparkasse Ulm nach Ablauf von 20 Jahren (Zufall? Die ältesten Verträge „feierten“ vor zwei Jahren ihren zwanzigsten Geburtstag) einen Zinsbonus von 3,5 Prozent. Viele Sparer haben gerechnet und aufgrund diesem relativ attraktiven Zinses ihre Sparraten bis zum vertraglichen Monats-Maximum aufgestockt. Das dürfen sie, sagt das Gericht.

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So wird nun das Abenteuer „Scala“ für die Ulmer Sparkasse teuer. Das Institut muss sich die Zinszahlungen mangels Marktzuflüssen nun regelrecht aus den Rippen schneiden beziehungsweise aus dem Cash Flow, also seiner betriebswirtschaftlichen Liquidität bedienen. Im Streit um „Scala“ steht die Sparkasse Ulm etwa 4.000 opponierenden Kunden gegenüber. Der Ulmer Rechtsanwalt Lang hat zu „Scala“ und Folgen eine eigene Internetseite eingerichtet. Eines ist klar. Lebensversicherer klagen nicht gegen die Einlösung von langjährigen Garantien.

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