Wer gewerbsmäßig Finanzanlagen vermitteln will, benötigt seit dem 1. Januar eine Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung. Die Zahl der zugelassenen Vermittler ist im ersten Halbjahr 2016 um 1,5 Prozent auf nun 36.949 Personen angestiegen, wie das Versicherungsjournal berichtet. Es ist das fünfte Quartal in Folge, in dem ein Zuwachs zu beobachten ist.

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Dem entgegen steht der letzte Rückgang zwischen Anfang Januar und Anfang April des Jahres 2015. Diesen Rückgang begründete die DIHK damals damit, dass erforderliche Sachkundenachweise von vielen Vermittlern nicht erbracht werden konnten.

34f-Vermittler-Dichte in Sachsen und Thüringen besonders hoch

Von der Gesamtzahl der Finanzanlagenvermittler dürfen aktuell 36.443 Personen Investmentfonds vermitteln. Die Vermittlung von geschlossenen Fonds ist rund jedem vierten Vermittler gestattet, während die Erlaubnis zur Vermittlung von Vermögensanlagen nur rund jeder sechste Finanzanlagenvermittler erhielt.

Der Registrierungsstand zum 1. Juli 2016 zeigt in Bayern über 7.300 sowie in Nordrhein-Westfalen knapp 6.000 Registrierungen, was Spitzenwerte sind. In Bremen aber sind diese Registrierungen mit knapp unter 200 sowie im Saarland mit etwa 400 eher gering bemessen. Die größte Dichte an Zulassungen gibt es anteilig zur Bevölkerung in Sachsen und Thüringen. Hier kommt ein 34f-Vermittler auf rund 1.600 Einwohner.

Stillstand bei den Honorar-Finanzanlagenberatern

In Bayern, Brandenburg und Baden-Württemberg kommen auf einen Finanzanlagenvermittler weniger als 2.000 Einwohner. Das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen zeigt ein Verhältnis von einem Vermittler auf knapp 3.000 Einwohner. In Berlin stehen pro Vermittler rund 3.050 Einwohner und in Bremen über 3.400. So liegt der deutschlandweite Durchschnittswert letztlich bei einem Vermittler auf etwa 2.200 Einwohner.

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Anders bei den Honorar-Finanzanlagenberatern nach §34h Gewerbeordnung, hier zeigen die aktuellen DIHK-Daten einen Stillstand. Denn dort sind seit dem 1. April unverändert auch zum ersten Juli nur 121 Personen aufgeführt.

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