Der Osnabrücker Makler Matthias Helberg ist Pragmatiker. Und Denker. Als BU-Profi versucht er einem seinem neuesten Blogbeitrag, die ersten zehn Vertragsjahre einer BU-Police quasi einfach auszublenden. Falsche beantwortete Gesundheitsfragen? Irrtümlich falsch? Vorsätzlich gar? Gibt’s nicht. Geht es nach Helberg, dann entfallen Gesundheitsfragen bei der BU-Police, zumindest bei einer Tarif-Version dieser Sparte, in Zukunft ganz und gar. Stattdessen würde nach dem Modell Helberg jeder Antragsteller versichert.

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Kein Ärger mehr

Die Versicherer würden mit dem 10-Jahre-Wartezeit-Modell sparen. Zum Beispiel hohe Kosten für Risiko-Voranfragen. Auch könnten so genannte Abrechnungs-Diagnosen, solche, die der Patient meist nicht sieht, den BU-Schutz der Kunden nicht mehr gefährden. Wo kein Irrtum, keine Arglist, kein Betrug, kein Nix und kein Garnix mehr dem BU-Schutz im Wege stehen können, hätte sich Versicherer und Kunden um ein Problem erleichtert. Und jeder könnte BU-Schutz bekommen – nach 10 Jahren Wartezeit. Wo Kündigungen, medizinische Rücktritte oder Anfechtungen der Versicherer entfallen, werden auch Gerichte entlastet, müssen sich die Versicherer keine Sorgen mehr um BU-Streit und die Folgen für Ihre Reputation mehr machen.

Auf die Idee mit den 10 Jahren Wartezeit bei BU kam Helberg in Zusammenhang mit diesem BGH-Urteil (IV ZR 277/14). In seinem Blog schreibt er, wer “die ersten 10 Jahre nach Abschluss seiner BU ‚übersteht‘, selbst dann noch einen Leistungsanspruch haben kann, wenn er absichtlich und bewusst bei Antragstellung getäuscht hat“.

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