Versicherungsbote: Der Verhaltenskodex wurde vor einer Weile initiiert. Warum war die Einführung des GVD-Kodex notwendig?

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Generali Deutschland AG: Die Branche hat sich mit ihrem Verhaltenskodex für den Vertrieb das Ziel gesetzt, die Interessen der Kunden verstärkt in den Blickpunkt zu rücken und die hohe Qualität der Kundenberatung und der Produkte weiter zu verbessern.

Der Verhaltenskodex soll das Bewusstsein der Versicherungsunternehmen und Vermittler für die Verbraucherinteressen weiter schärfen und zugleich Vertriebspraktiken unterbinden, die den Belangen der Kunden widersprechen. Er gehört zu einer Reihe von Initiativen der Branche, um die hohe Qualität der Beratung und der Produkte weiter zu erhöhen. Die Versicherungswirtschaft hat den Verhaltenskodex für den Vertrieb bereits im Jahr 2010 implementiert und kontinuierlich weiterentwickelt. So hat sich die Branche schon frühzeitig auf die steigenden regulatorischen Anforderungen an den Versicherungsvertrieb eingestellt.

Wie sind die Erfahrungen mit dem GDV-Kodex? Hat sich die Wahrnehmung auf Kundenebene dadurch verändert?

Wir sind der Überzeugung, dass sich die Kundenorientierung und die Qualität der Beratung weiter verbessert haben. Der Verhaltenskodex unterstützt die durch viele Initiativen getragene Entwicklung und ist daher ein bedeutsamer Schritt, den es in dieser Form in keiner anderen Branche gibt.

Es ist aktuell aber sicherlich noch zu früh, um die dauerhafte Wirkung des Kodex auf die Zufriedenheit der Kunden zu bewerten. Entscheidend ist, dass ein Prozess in Gang gesetzt wurde, der in Kombination mit weiteren Initiativen und unternehmensspezifischen Maßnahmen dazu führt, dass das Kundeninteresse im Zentrum aller vertrieblichen Aktivitäten steht und die Kundenzufriedenheit nachhaltig steigen wird.

Aus der Maklerschaft kommt die Kritik, dass der GDV-Kodex teilweise nicht für sie anwendbar ist. Stimmen Sie dem zu? Wie stehen Sie zum vom GDV definierten Verhaltenskodex?

Auch uns gegenüber haben einzelne Makler Kritik am GDV-Verhaltenskodex geübt. Hauptkritikpunkt ist, dass der GDV sich bei einigen Aspekten zu sehr an Ausschließlichkeitsvermittlern orientiert habe und zu wenig die besonderen rechtlichen Beziehungen zwischen Maklern und Kunden bzw. Versicherungsunternehmen berücksichtigt. Hierfür haben wir Verständnis, stehen aber aus den eingangs genannten Gründen insgesamt zum GDV-Kodex.

Unsere Erfahrungen in den unabhängigen Vertrieben zeigen, dass der von den führenden Vermittlerverbänden (VDVM, BVK, Votum) entwickelte Basiskodex für Versicherungsvermittler in der Maklerschaft eine sehr hohe Akzeptanz genießt. Dieser ist eng an den GDV-Verhaltenskodex angelehnt und bildet daher auch die Grundlage für den von den Maklervertrieben der Generali in Deutschland eingesetzten Verhaltenskodex, der grundsätzlich Bestandteil aller unserer Zusammenarbeits-Vereinbarungen mit Maklern ist.

Erkennen Sie weitere bzw. andere Kodizes an?

Ja. Wenn ein Vertriebspartner seiner Tätigkeit einen anderen Verhaltenskodex zugrunde legt, prüfen wir diesen und akzeptieren ihn, wenn dieser den Grundsätzen unseres eigenen bzw. des GDV-Kodex entspricht.

Kennen Sie den Kodex des Versicherungsboten „Ehrbarer Versicherungsmakler und Ehrbarer Finanzanlagenvermittler“? Wenn ja, erkennen Sie diesen an?

Ja, diesen Kodex kennen wir und erkennen diesen in der aktuellen, uns bekannten Form an.

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Die Fragen stellte Jenny Müller