Herr Kreuzkamp, der Verhaltenskodex wurde vor einer Weile initiiert. Warum war die Einführung des GVD-Kodex notwendig?

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Die Einführung des GDV Verhaltenskodex dient in erster Linie der Sicherung der hohen Qualität beim Vertrieb von Versicherungsprodukten. Vor allem soll hierbei das Vertrauen der Kunden gegenüber Versichern und Versicherungsvermittlern gestärkt und das Bewusstsein der Versicherungsunternehmen und Vermittler für die Verbraucherinteressen weiter geschärft werden. Ziel ist auch Vertriebspraktiken zu unterbinden, die den Belangen der Kunden widersprechen. Der Verhaltenskodex steht demnach für eine faire und bedarfsgerechte Vermittlung von Versicherungsprodukten.

Wie sind die Erfahrungen mit dem GDV-Kodex? Hat sich die Wahrnehmung auf Kundenebene dadurch verändert?

Unsere Kundenbeziehung und -wahrnehmung ist vertrauensvoll und durchweg positiv. Ein konkretes Feedback von Kunden zum GDV-Kodex haben wir allerdings bisher nicht erhalten.

Aus der Maklerschaft kommt die Kritik, dass der GDV-Kodex teilweise nicht für sie anwendbar ist. Stimmen Sie dem zu? Wie stehen Sie zum vom GDV definierten Verhaltenskodex?

Dass Versicherungsmakler am GDV-Kodex Kritik üben, können wir nachvollziehen. Gerade weil sich Versicherungsmakler als unabhängig verstehen und im „Lager“ des Kunden agieren, sind einzelne Makler irritiert, warum und auf welcher Grundlage nun Versicherer im Rahmen des Verhaltenskodex Leitsätze und Regeln im Rahmen der Zusammenarbeit gegenüber Maklern verbindlich machen wollen. Unser Beitritt zum Verhaltenskodex zeigt, dass wir uns mit den im Kodex definierten Leitsätzen identifizieren und die aufgeführten Regeln in unseren Richtlinien verankern. In der Zusammenarbeit mit Vermittlern, welche bei myLife fast ausschließlich Versicherungsmakler-Status haben, werden die anwendbaren Richtlinien in Form eines sogenannten Selbstverständnisses zur Anwendung gebracht. Wir haben dazu auch positive Rückmeldungen seitens der Versicherungsmakler erhalten.

Erkennen Sie weitere bzw. andere Kodizies an? Welche?

myLife akzeptiert auch die verbindliche Erklärung der Einhaltung selbst oder von Vermittlerorganisationen gesetzter Verhaltensrichtlinien. Voraussetzung ist natürlich, dass diese inhaltlich unserem „Selbstverständnis“ für Vermittler entspricht. Als Beispiele können hier der Kodex des Verband Deutscher Versicherungsmakler e.V. (VDVM) oder auch der Kodex „Ehrbarer Versicherungsmakler“ genannt werden.

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Die Fragen stellte Jenny Müller

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