Die Notwendigkeit der Weiterbildung ist mittlerweile Branchenkonsens und wird sehr wahrscheinlich durch die Verbraucherschutz-Initiativen der EU weiter vorangetrieben. Versicherungsvermittlern ist die Notwendigkeit von Weiterbildung bewusst. So wird die Forderung nach ständiger beruflicher Weiterbildung von über zwei Dritteln der Makler begrüßt.

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Dass Versicherungsvermittler generell Weiterbildung wertschätzen, bestätigt auch das Vermittlungsbarometer des Bundesverbandes Finanzdienstleistung (AfW). Demnach befürworten 70,1 Prozent der Vermittler eine Weiterbildungsverpflichtung, lediglich 22,8 Prozent lehnen diese ab. 7,4 Prozent der Befragten haben sich zu dieser Frage noch keine Meinung gebildet.

Gut beraten hat über 100.000 Teilnehmer

Folglich ist es nicht verwunderlich, dass das Engagement der Versicherungsvermittler in Sachen Weiterbildung weiter zunimmt. So haben ein Jahr nach dem Start der gut beraten-Weiterbildungsdatenbank 101.164 Vermittler ein Weiterbildungskonto eröffnet. Unter den angemeldeten Nutzern befinden sich 47.716 Ausschließlichkeitsvermittler, 28.022 Vermittler im angestellten Außendienst, 17.710 Makler und Mehrfachagenten, 5.740 Mitarbeiter von Versicherungsvermittlern und 1.976 sonstige Vermittler. Zu ihnen zählen unter anderem auch Mitarbeiter von Banken und Sparkassen.

Die teilnehmenden Vermittler favorisieren als Lernform eindeutig die Präsenzveranstaltungen. Ihr Anteil an allen Weiterbildungsformen beträgt 66 Prozent (51.011 Teilnahmen). Die zweithäufigste Lernform ist das selbst gesteuerte E-Learning mit 22 Prozent (17.262 Teilnahmen), so die aktuellen Zahlen.

Aktuell wurden knapp 3,8 Millionen Weiterbildungspunkte dokumentiert. Dies ist rechnerisch gleichbedeutend mit durchschnittlich rund 38 Weiterbildungspunkten oder einem Zeitaufwand von 28,5 Stunden Weiterbildung pro Vermittler. Ob diese angerechnet werden können, ist bis dato unklar. Schließlich fehlt an dieser Stelle noch die rechtliche Grundlage. Vor 2016 wird es dazu vermutlich keine nationale Gesetzesregelung geben.

Es gibt noch keine Pflicht zur Weiterbildung

Ergo gibt es auch keine genaue Bezifferung der zu leistenden Stunden. Ebenfalls nicht sicher ist, welche Art der Weiterbildung angerechnet werden kann. Können Produktschulungen zur Weiterbildung angerechnet werden? Sind Online-Schulungen erlaubt? Dies alles steht in den Sternen, ebenso wie die Frage, ob aktuell erworbene Punkte angerechnet werden.

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Zwar ist der Grundgedanke der Brancheninitiative ein guter. Versicherungsmakler und unabhängige Finanzanlagevermittler benötigen jedoch eine unabhängige Lösung, denn sie sind Sachwalter ihrer Mandanten und nicht Interessenvertreter von Versicherungen.

gut beraten

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