Für reichlich Verunsicherung sorgen derzeit neue Rentenbescheide, die von der Rentenversicherung Bund (DRV) verschickt werden. In den Bescheiden werde beim flüchtigen Lesen der Eindruck erweckt, als sei die neue Mütterrente bereits berücksichtigt – allerdings mit einem sehr geringen Betrag. Das ist aber nicht der Fall, wie der Nachrichtensender n-tv berichtet. Nun befürchten zahlreiche Mütter, die vor 1992 ein Kind großgezogen haben, dass sie bei der Mütterrente leer ausgehen.

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“Das Schreiben löst unnötige Nachfragen und Misstrauen aus“, kritisiert die Präsidentin des Sozialverbandes VdK, Ulrike Maschner, in der Rhein Zeitung. Und auch beim Bundesverband der Rentenberater häufen sich derzeit die Anrufe. Viele Rentnerinnen seien ziemlich irritiert, berichtet die Verbandspräsidentin Marina Herbrich. Selbst für Experten sei das Schreiben missverständlich.

Erhöhung der Mütterrente in jetzigen Rentenbescheiden noch nicht enthalten

Die Mütterrente-Reform bewirkt, dass Erziehungsleistungen bei Kindern, die vor 1992 geboren wurden, bei den Altersbezügen ihrer Mütter (und Väter) zukünftig stärker berücksichtigt werden. Dafür bekommen die Mütter ein zusätzliches Jahr für die Kindererziehung auf dem Rentenkonto gutgeschrieben. Im Osten wird sich die Rente für die Betroffenen um 26,39 Euro im Monat erhöhen, im Westen um 28,61 Euro. Dies sieht das sogenannte RV-Leistungsverbesserungsgesetz der Großen Koalition vor.

Dass nun viele Rentner verunsichert sind, hat einen Grund: die Deutsche Rentenversicherung ist mit der Umsetzung des Reformvorhabens überfordert. So ist auch in den aktuell verschickten Rentenbescheiden die Reform der Mütterrente noch gar nicht enthalten. Die Schreiben informieren lediglich über die Rentenanpassung zum 01. Juli 2014, wonach die Rentenbezüge im Westen um 1,67 Prozent erhöht werden, im Osten um 2,53 Prozent.

Doch damit nicht genug. Als besonders missverständlich entpuppt sich bei den aktuellen Rentenbescheiden, dass in ihnen so getan wird, als würde weiterhin die alte Regelung bezüglich der Mütterrenten gelten – so, als hätte es eine schwarz-rote Rentenreform nie gegeben. Demnach wäre auch die bisher geltende Mütterrente zum Juli um wenige Cent angehoben worden.

Nur wer den Rentenbescheid aufmerksam zu Ende liest, erfährt an ziemlich unauffälliger Stelle, dass der Zuschlag aus der „Höherbewertung von Zeiten der Kindererziehung für Geburten vor 1992“ noch gar nicht enthalten ist. Diese Mütterrenten würden unaufgefordert neu berechnet und dann den Betroffenen zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt, heißt es in dem Bescheid.

Betroffene Mütter und Väter sollten sich keine Sorgen machen

Ruheständler, die den aktuellen Rentenbescheid zugeschickt bekamen und darin die erhoffte Erhöhung der Mütterrente nicht vorfinden, sollten sich also keine Sorgen machen. Aufgrund der hohen Zahl an Betroffenen benötigt die Deutsche Rentenversicherung schlichtweg noch Zeit, um die neuen Rentenbescheide berechnen und verschicken zu können. Die jetzigen Bescheide bilden lediglich den Status Quo vor Inkrafttreten der Rentenreform ab.

Doch die Verunsicherung könnte sich noch vergrößern, denn auch bei der Auszahlung der neuen Mütterrente kommt es zu Verzögerungen. Eigentlich tritt die Erhöhung zum 01. Juli in Kraft – aufgrund des bürokratischen Aufwandes ein Ding der Unmöglichkeit. Wohl ab Spätsommer, spätestens jedoch Ende diesen Jahres sollen alle Mütter die höhere Rente auf ihrem Konto haben.

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Einen Antrag müssen die Ruheständler hierfür nicht stellen, wie die Rentenversicherung mitteilt: die Neuberechnung geschehe automatisch. Auch muss sich keiner Sorgen machen, sollte die höhere Rente nicht wie geplant am 01. Juli überwiesen werden. Wer die Erhöhung zu spät erhält, bekomme ausstehende Beträge rückwirkend ausgezahlt. Von der verbesserten Mütterrente profitieren rund 9,5 Millionen Frauen und 200.000 Männer.

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