Herr Ahlers, die Bundesregierung hat nun sehr schnell das Reformpaket zur Lebensversicherung beschlossen. Das Gesetz wurde – obgleich von allen Parteien herbeigesehnt – von Verbänden bereits heftig kritisiert. Teilen Sie diese Kritik?

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Max Ahlers: Wir teilen sowohl die positiven Äußerungen, dass die Reform der Lebensversicherung endlich in Angriff genommen wurde, als auch die Kritik an der Umsetzung im Einzelnen. Die Kernforderung des Bundesverbands Vermögensanlagen im Zweitmarkt für Lebensversicherungen (BVZL) e.V. wurden leider nicht berücksichtigt.

Welche Forderung ist das?

Vertragstreue Kunden sollten ihr Anrecht auf eine faire Beteiligung an den Bewertungsreserven behalten. Wo sich die Meinungen von GDV und Verbraucherschützern diametral gegenüberstehen, wäre hier ein guter Kompromiss möglich gewesen, der allen Seiten geholfen hätte.

Allerdings mit Ausnahme der kündigenden Versicherungsnehmer, oder?

Ja, aber der Schutz der Versichertengemeinschaft muss nun einmal Vorrang haben. Prof. Hans-Peter Schwintowski, Mitglied des Wissenschaftsbeirates des Bundes der Versicherten (BdV), forderte zuletzt aus diesem Grund sogar ein allgemeines Stornoverbot, verbunden mit einer Hinweispflicht auf den Zweitmarkt für Lebensversicherungen. (Versicherungsbote berichtete)

Dies ist eine weitere Forderung des BVZL, die ebenfalls keinen Eingang in die Gesetzesreform gefunden hat?

Richtig. Viele Versicherte kündigen Ihre Lebensversicherungen ohne zu wissen, dass sie diese zu einem besseren Preis am Zweitmarkt verkaufen könnten. Deswegen fordern wir seit Langem eine Hinweispflicht der Versicherer auf den Zweitmarkt. In England gibt es eine solche Hinweispflicht schon seit 2000 – zum Vorteil aller.

Wie kann der Zweitmarkt gleichzeitig Vorteile für Versicherte und Stornierer schaffen?

Vorzeitige Kündigungen entziehen dem Versicherer Kapital und verursachen Kosten. Diese müssen entweder den Stornierenden belastet werden, oder andernfalls durch die verbleibenden Versicherungsnehmer getragen werden. Genau hier bietet sich der Zweitmarkt als Alternative an: Er ermöglicht, dass kündigungswillige Versicherte ihre Verträge an Investoren verkaufen können, die sie an deren Stelle weiterführen. Die Kündigung und die damit verbundenen Kosten werden so umgangen und die Verkäufer profitieren neben einem direkten Kaufpreisvorteil von einem beitragsfreien Rest-Versicherungsschutz. Leider ist der Bekanntheitsgrad des Zweitmarktes in Deutschland nach wie vor gering. Und mit der neuen Gesetzesreform verpasst die Bundesregierung leider eine Möglichkeit, dieses Problem zu beheben.

Welche Auswirkungen wird die Gesetzesreform aus Sicht des Zweitmarktes haben?

Trotz aller Kritik bewerten wir die Reform insgesamt positiv. Für den Zweitmarkt verbessert sich die Planungssicherheit und damit auch die Möglichkeit Kunden höhere Kaufpreisangebote zu erstellen. Erfreulich ist außerdem die vorgesehene höhere Beteiligung der Versicherten an den Risikogewinnen, die den Renditen der Lebensversicherungen langfristig zugute kommen wird.

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Die Bundesregierung hat am Mittwoch die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzes beschlossen.

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