Als Pool ausschließlich für Versicherungsmakler und unabhängige Finanzanlagevermittler bekennt sich Invers klar zu Wichtigkeit einer Weiterbildungsinitiative fern ab von einer Beeinflussung durch Produktgeber. Gleiches trifft zu für den unabhängigen Kodex, der allein für Versicherungsmakler und unabhängige Finanzanlagevermittler geschaffen wurde, da gerade Versicherungsmakler Interessenvertreter ihrer Mandanten und nicht etwa „Agenten“ der Produktgeber sind.
Die Bemühungen des Verlages Versicherungsbote, eine von Produktgebern unabhängige Weiterbildungsinitiative anzubieten, erfährt daher „unsere volle Unterstützung“, teilte Invers heute mit.

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Invers unterzeichnet Ehrenerklärung für Maklerpools

Versicherungsbote hat für Maklerpools, die offizielle Unterstützer der Weiterbildungseinrichtung und des Kodex werden wollen, eine Ehrenerklärung vorgesehen. Invers wird diese Ehrenerklärung unterzeichnen und wird somit offizieller Unterstützer. Maklerpools und Verbände tragen große Verantwortung für die mit ihnen kooperierenden Makler und unabhängigen Finanzanlagevermittler bzw. für ihre Mitglieder. Invers ruft daher alle Maklerpools und alle Makler-Verbände auf, ebenfalls die jeweils erforderliche Ehrenerklärung zu unterzeichnen und offizielle Unterstützer der Initiativen des Verlages Versicherungsbote zu werden.

Unterstützung für Invers-Partner

Gleichzeitig sagte der Pool zu, dass Invers-Partner, die sich der Initiative anschließen, in ihren Weiterbildungsbemühungen unterstützt werden. Dazu sollen auf der Leipziger Versicherungs- und Fondsmesse (LVFM) erste Informationen ausgegeben werden.


Öffentlichkeitswahrnehmung des Versicherungsmaklers

Es ist nach Meinung von Invers gerade in Zeiten der Gesetzeswirren eminent wichtig, dass Versicherungsmakler für sich selbst das Bild dessen schärfen, was sie sind – Sachwalter und Interessenvertreter ihrer Kunden – und eben nicht Agenten (Vertreter) der Produktanbieter! Nur im Wissen um den eigenen Status kann auch das Bild des Versicherungsmaklers in der Öffentlichkeit geschärft und damit abgegrenzt werden zu Vertretern und Mehrfachagenten.


Dürfen an Makler für Produktschulungen einzelner Produktgeber Weiterbildungspunkte vergeben werden?

Nach Auffassung des Pools müsse allen Maklern bewusst sein, dass eine Vergabe von Weiterbildungspunkten an Makler für Produktschulungen einzelner Gesellschaften wohl eher nicht im Sinne des Gesetzgebers sein kann. Schon heute ist in der Gesetzgebung der Unterschied zwischen Vertreter und Makler festgeschrieben. So findet sich im Vermittlergesetz der Abschnitt, dass der Versicherungsmakler verpflichtet ist, seinem Rat eine hinreichende Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen und von Versicherern zu Grunde zu legen. Daraus ließe sich (mit Blick auf IMD II) ableiten, so der Leipziger Pool, dass Versicherungsmakler derartige Schulungen besuchen sollten, die zwingend auch den erforderlichen Marktüberblick berücksichtigen (z. B. durch Bedingungsvergleiche etc). Ansonsten müsste der Makler unzählige Einzelschulungen der verschiedenen Anbieter besuchen, um sich den jeweils erforderlichen, da gesetzlich definierten Marktüberblick zu verschaffen. Darüber hinaus müssen für Makler auch solche Schulungen angeboten werden, die sicherstellen, dass Makler in ihrer Eigenschaft als Interessenvertreter und Sachwalter ihrer Mandaten erkennen, welche Produkte sie ihren Mandanten gerade nicht anbieten oder wo sie gar zur Umstellung/Kündigung raten sollten.

INVERS bei „gut beraten“ nicht akkreditiert

Der Initiative der Versicherer („gut beraten“) steht Invers in Bezug auf Versicherungsmakler kritisch gegenüber. Beim Leipziger Pool ist man davon überzeugt, dass der deutsche Gesetzgeber wohl durch die EU verpflichtet werden wird, eine unabhängige Institution dazu zu berufen die Kontrolle, Bewertung und Bescheinigung der Kenntnisse und Fertigkeiten (auch im Sinne der Weiterbildung) vorzunehmen. Die Versicherer-Initiative „gut beraten“ könne dies nach Ansicht der Invers kaum sein. Viel eher sei damit zu rechnen, dass die Aufgabe durch den Gesetzgeber an die IHKen übertragen wird, da diese bereits heute die entsprechenden Vermittlerregister führen.

Grundlagen der Sichtweise der INVERS GmbH

Invers stützt ihre Sichtweise u.a. auf einen Vorschlag der EU-Kommission in Sachen IMD II. Dort heißt es u.a.:
"Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass Mitarbeiter von Versicherungs- und Rückersicherungsvermittlern und von Versicherungsunternehmen, die Versicherungsvermittlung als Hauptberufstätigkeit ausüben, ihre der von ihnen ausgeübten Funktion und dem jeweiligen Markt entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten regelmäßig auf den neuesten Stand bringen."
"Um sicherzustellen, dass diese Bestimmungen eingehalten werden, müssen die Mitarbeiter innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren eine ständige berufliche Fortbildung und geeignete Schulungen im Umfang von mindestens 200 Stunden […] durchlaufen."
"Zu diesem Zweck sehen die Mitgliedstaaten Mechanismen zur Kontrolle, Bewertung und Bescheinigung der Kenntnisse und Fertigkeiten durch unabhängige Stellen vor."

aus: RICHTLINIE 2014/.../EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Versicherungsvermittlung (Neufassung) – Stand 26. Februar 2014

Auf welcher Grundlage sollen heute erworbene Bildungspunkte später angerechnet werden?

Woher Bildungseinrichtungen die Gewissheit nehmen, dass heute (ohne gesetzliche Grundlage) erworbene Bildungspunkte „angerechnet“ werden, fragt sich der Leipziger Pool. Auch unklar: warum sich Pools oder Versicherer bei „gut beraten“ akkreditieren (?) lassen sollten. Bildungseinrichtungen werden sich vermutlich bei einer vom Gesetzgeber festzulegenden unabhängigen Stelle (IHK?) zu registrieren haben und werden diesen Stellen (und nicht etwa an „gut beraten“) die entsprechenden Schulungsstunden und Nachweise zu melden haben.

Versicherungsmakler und unabhängige Finanzanlagevermittler können sich nur selbst helfen!

Weiterbildung ist wichtig, richtig und wird per Gesetz Verpflichtung werden. Versicherungsmakler und unabhängige Finanzanlagevermittler sind keine „Agenten“ der Versicherer, da sie im genau entgegengesetzten Lager stehen und benötigen daher eine völlig andere, unabhängige Weiterbildungsgrundlage. Dies gilt gleichfalls für den sogenannten GDV-Verhaltenskodex. Versicherungsmakler und unabhängige Finanzanlagevermittler müssen sich einem eigenen Kodex verschreiben und nicht etwa einem Kodex des GDV oder einem sogenannten „Basiskodex“, der Makler und Vertreter vermischt. Folglich unterstützt die Invers GmbH die Initiativen des Versicherungsbote zu einer von Produktgebern unabhängigen Weiterbildungseinrichtung und auch zum jeweils eigenen Kodes von Versicherungsmaklern und unabhängigen Finanzanlagevermittlern.

Festzustellen sei jedoch, dass Versicherungsmakler und unabhängige Finanzanlagevermittler sich letztlich nur selbst helfen können, indem sie sich in großer Zahl der Initiative des Versicherungsbote anschließen, selbst in ihre eigene Ausbildung investieren und sich den jeweils zutreffenden, von Versicherungsbote entwickelten Kodex zu eigen machen. Udo Rummelt, einer der Gesellschafter der Invers GmbH, forderte, dass jeder Versicherungsmakler und unabhängige Finanzanlagevermittler die Initiativen von Versicherungsbote unterstützen sollte: „Melden Sie sich daher zur Initiative an und verwenden Sie den Kodex des Verlages Versicherungsbote!“

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Weiterbildungsinitiative unterstützen!

Maklerpools und Verbände, die den Ehrenkodex und damit gleichzeitig auch die Weiterbildungsinitiative von Versicherungsbote unterstützen wollen, werden gebeten, sich direkt an Versicherungsbote zu wenden:
E-Mail: redaktion@versicherungsbote.de
Telefon: 0341 98979493

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