Viele Verbraucher wissen oft nicht, wie sie auf Beitragsanpassungen in der PKV reagieren können und den PKV-Tarif wechseln können. Der Paragraf 204 (VVG) sagt jedoch zusammenfassend aus, dass die Versicherten das gesetzlich verbriefte Recht haben, innerhalb der Gesellschaft in alle gleichartigen Tarife unter Mitnahme ihrer vollen Alterungsrückstellung zu wechseln. Der Versicherer muss dem Kunden neben dem Standard- oder Basistarif mindestens einen Alternativvorschlag unterbreiten. Nach § 6, Abs. 2 VVGInfoV, können es sogar bis zu zehn sein.

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Aus Zeitmangel, Desinteresse, Unwissen oder aufgrund schlechte Beratung sowie Lock-Angeboten im Internet, kann es passieren, dass man zu schnell und unüberlegt einfach zum billigsten Angebot wechselt. Dabei droht nicht nur der Verlust der Altersrückstellungen, sondern oftmals müssen für bestimmte Behandlungen größere Summen aus der eigenen Tasche aufgewendet werden.

Checkliste für den PKV-Versicherungswechsel

Der unabhängige Marktbeobachter KVpro.de hat eine Checkliste zusammengestellt, was genau sowohl Verbraucher als auch entsprechend Makler beim Tarifwechsel beachten sollten.

  1. Der seriöse, qualifizierte Berater bzw. Makler lässt sich die Unterlagen des bestehenden Versicherungstarifs geben (die Versicherungspolice).
  2. Der Makler sollte mit dem Kunden darüber sprechen, wie lange dieser schon in seinem derzeitigen Tarif versichert ist. In diesem Zusammenhang sollte er über das Thema „Altersrückstellungen“ und zustehende Rechte informieren.
  3. Auf die Wünsche und Erwartungen des Kunden an seine Krankenversicherung sollte der Makler eingehen und die Erfahrungen mit dem aktuellen Versicherungstarif analysieren. Auch wird der Makler den Kunden zu seiner gesundheitlichen, familiären und finanziellen Situation befragen.
  4. Wesentlich ist, inwiefern der bestehende Versicherungstarif diesen ermittelten Bedürfnissen entspricht. Daher sollte der Makler insbesondere nicht nur darauf eingehen, welche Leistungen versichert sind, sondern auch – und besonders wichtig – feststellen, „von was wie viel“ der Kunde versichert hat (Erstattungsniveau), welche Kostenrisiken er momentan eingegangen ist und gegebenenfalls Risikozuschläge dahingehend prüfen, ob sie berechtigt sind.
  5. Ein adäquater und jederzeit ergänzender Versicherungsschutz beginnt grundsätzlich bei einem Monatsbeitrag ab ca. 400 Euro. Angebote darunter sind in der Regel nur für Personen geeignet, die finanziell in der Lage sind, große Teile ihrer Krankheitskosten selbst zu tragen.
  6. Erst auf Basis dieser Informationenen kann der Makler eine Empfehlung aussprechen, ob es sinnvoll ist, den bestehenden Versicherungsschutz so zu belassen, einen Tarifwechsel innerhalb des Versicherers durchzuführen oder den Versicherer ganz zu wechseln.
  7. Bei einer Wechselempfehlung sollte der Makler aufzeigen, worin sich der künftige Versicherungsschutz von dem bestehenden unterscheidet, z. B. höheres oder niedrigeres Erstattungsniveau bzw. Gewinn oder Verlust bei einem „Stallwechsel“, also einem Wechsel des Versicherers. Beide Seiten erarbeiten dann einen tragfähigen Kompromiss, der den Kunden nicht finanziell überfordert.
  8. Besonders wichtig ist zudem, dass der Makler eine ausführliche Beratungsdokumentation nach den Vorschriften des VVG anfertigt. Darin werden die Wünsche und Bedürfnisse des Kunden zusammen mit dem Rat und der Empfehlung des Maklers sowie schließlich der Entscheidung des Kunden dokumentiert. Ein qualifizierter Berater wird den Kunden nicht dazu auffordern, auf die Dokumentation schriftlich zu verzichten. Nicht zuletzt werden dadurch spätere Haftungsrisiken für den Makler vermieden.
KVpro.de

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