
Der Bürgerentlastungsrechner Kernpunkt des Bürgerentlastungsgesetzes sind die verbesserten Möglichkeiten, die tatsächlich geleisteten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abzusetzen. Alle Beiträge zu einer Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung, die ein Steuerpflichtiger für sich oder eine ihm gegenüber unterhaltspflichtige Person (z.B. Kinder oder Ehegatten) leistet, werden laut Bundesfinanzministerium ab 2010 berücksichtigt. Ein Höchstbetrag ist nicht vorgesehen. Alle tatsächlich aufwendeten Beiträge können angesetzt werden. Leistet der Steuerzahler als Versicherungsnehmer auch Beiträge für die Absicherung eines eingetragenen Lebenspartners, werden auch diese berücksichtigt. Wer seine Beiträge selbst zahlt (z.B. Selbstständige), kann sonstige Vorsorgeaufwendungen (Berufsunfähigkeits-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen) bis zu einer Höhe von jährlich 2800 Euro absetzen. Arbeitnehmer können sonstige Vorsorgeaufwendungen bis zu einer Höhe von 1900 Euro geltend machen. Sie können den Bürgerentlastungsrechner auf Ihre eigene Homepage einbinden. Die Anleitung dazu finden sie hier. [weiterlesen]Hinweise zur Berechnung:
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