Bereits im August 2003 versuchte die BaFin, der K1 Global Ltd. das Finanzkommissionsgeschäft zu untersagen - erfolglos.
Das Urteil des Verwaltungsgerichtes Frankfurt am Main vom 08.11.2007, das den Bescheid der BaFin aus August 2003 aufhob, wurde am 2. September 2008 rechtskräftig.

Nun - knapp ein Jahr später wird K1 ein Fall für die Staatsanwaltschaft.

Die K1 Global Ltd. bot Anlegern im Inland die Beteiligung in Form von Genussrechten an ihrem "K1 Global Fonds" an. Das Genussrechtskapital sollte in Futures, Forward-Geschäfte, Optionen sowie andere Termingeschäfte auf Währungen, Indizes, Metalle und sonstige Rohstoffe investiert werden. Für das Angebot warb die Gesellschaft mit einem angeblichen Wertzuwachs des "kumulierten Nettogewinns" seit 1996 in Höhe von über 442 Prozent.

Wegen Untreue- und Betrugsverdachts befindet sich Helmut Kiener Medienberichte zufolge in Untersuchungshaft. Der Vorwurf lautet, dass der Hedge-Fonds-Manager unter anderem Großbanken in aller Welt um 400 Mio. $ betrogen haben soll um seinen aufwendigen Lebensstandard zu finanzieren. Auch Anlagerichtlinien, die mit verschiedenen Instituten vereinbart waren, sollen verletzt worden sein.

Besonders betroffen sind Anleger in der Schweiz, Deutschland, Österreich und Asien.

Finanzdienstleister, die ihren Kunden K1- Produkte wie K1 Global und K1 Invest als auch das Barclys X1 Global Index Zertifikat vermittelt haben, sollten unbedingt Rechtsbeistand suchen.

Anzeige