Weitere Themen waren beispielsweise "Altersarmut trotz Alterssicherung" und "Europarisierung des Verbraucherschutzes im Versicherungswesen".
Das Thema "Altersarmut trotz Alterssicherung" wurde von Herrn Prof. Dr. Jochen Zimmermann von der Universität Bremen in seinem Beitrag "Negativer Realzins - das Ende der finanzwirtschaftlichen Alterssicherung?" betrachtet. Fragen wie "Erbringt die bisherige Kapitalanlagepolitik der Lebensversicherer ein gutes Rendite-/Risikoprofil?", "Welche Folgen haben das Niedrigzinsumfeld und regulatorische Veränderungen auf die finanzwirtschaftliche Altersversorgung?" und "Bleiben Versicherungsnehmer Arm trotz Sparen?" wurden erörtert und mit den Teilnehmern der Tagung anschließend diskutiert. Prof. Zimmermanns Aussage "Die Lebensversicherung verfüge über ein einzigartiges Rendite-/Risikoprofil" stieß auf heftige Kritik bei den Verbraucherschützern, die die Kapitallebensversicherung keineswegs für ein für die Altersvorsorge geeignetes Produkt halten. Auch Prof. Dr. Wolfgang B. Schünemann von der Technischen Universität Dortmund betitelte die Kapitallebensversicherung als "Mogelpackung ohnehin". Prof. Dr. Jochen Zimmermann schloss seinen Vortrag mit dem Hinweis, dass gesetzliche Veränderungen notwendig erscheinen, um einen Weg aus der Niedrigzinsfalle zu finden, denn Arm trotz Sparen bleibt, wer im Niedrigzinsszenario finanzwirtschaftlich "im Schatten des Staates" anlegen muss.


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Frau Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein berichtete in ihrem Vortrag über die staatlichen Fehlanreize zur finanzwirtschaftlichen Alterssicherung. Unter anderem betrachtete sie dabei kritisch die Kürzung der Überschussleistung zu Lasten der Versicherten.


Katja Julie Würtz von der EIOPA (European Insurance and Occupational Persions Authority) berichtete über die Hauptzielsetzung der Organisation, die Finanzstabilität. Sie erläuterte die Kompetenzen von EIOPA, worunter unter anderem die Entwicklung von Regulierungsentwürfen und die Umsetzung von technischen Standards fallen. Außerdem wies sie auf den rechtlichen Status hin. EIOPA versteht unter "Verbraucherschutz": "Erklären, dass es bei Verbraucherschutz darum geht sicherzustellen, dass die Verbraucher in die Lage versetzt werden, fundierte Entscheidungen zu treffen."



Dr. Burkhard Lehmann von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wies in seinem Bericht "Die BaFin und der Verbraucherschutz" darauf hin, dass es keinen ausdrücklichen gesetzlichen Auftrag zum Verbraucherschutz als Aufsichtsziel gäbe. Aufsichtsziele wären unter anderem die Solvenzaufsicht, die Marktaufsicht und der Kundenschutz. Teilnehmer der Wissenschaftstagung bemängelten die ihrer Meinung nach vorhandene Untätigkeit der BaFin. So würden Missstände z. B. bei der Umsetzung von BGH-Urteilen nicht von der BaFin verfolgt. Dies wies er zurück - die BaFin würde auch in solchen Fällen handeln. Außerdem wies er darauf hin, dass die BaFin nur nach dem Grundsatz des "Kollektiven Verbraucherschutzes" verfahren könne.



Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski - Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des BdV - von der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin betrachtete die EU-Richtlinie IMD 2 "IMD 2 - wo stehen wir - wo wollen wir hin?"
Er ging auf die momentane Situation der Vermittler und Verbraucher in Deutschland ein und stieß mit seiner Äußerung "Der Kunde kann und will komplizierte Versicherungen nicht verstehen" ebenso auf Widerstand unter den Teilnehmern, wie mit seinem Vorschlag, der Verkauf von Versicherungsprodukten müsste wie beim Auto, Handy oder Kühlschrank über standardisierte Produktmerkmale stattfinden. Der Versicherer haftet dann dafür, dass die Versicherung frei von Produktmängeln ist. Augenzwinkernd beendete er seinen Vortrag mit der provokanten Frage "Ist das die Zukunft?"



Frau Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale (VZ) Hamburg zeigte anhand eines ausführlichen Praxis-Berichts auf, wie die VZ die Umsetzung des Zillmer-Urteils des BGH vom 25.7.2012 begleitet und auf welche Widrigkeiten sie bei den Versicherungen stoßen. Frau Andrea Heyer von der VZ Sachsen zeigte einen Rückblick und einen Einblick in die Realität bei der "Versicherung von Elementarschäden" auf. Ihr Fazit, dass lediglich eine Elementarschadenpflichtversicherung zielführend sei, wurde auch vom BdV unterstützt. Dieser forderte das erste Mal im Jahre 2002 die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden.


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Die beiden weiteren Vorträge "Das Geschäftsmodell der klassischen Lebensversicherung: Bestandsaufnahme und Entwicklungslinien, Problemfelder und Lösungsansätze" von Daroslav Lazic, M.A. Institut für Versicherungswissenschaften e.V. an der Universität Leipzig und "Das Spannungsverhältnis zwischen Honorarberatung und Provisionsberatung - eine ökonomische und rechtsvergleichende Analyse" von Christian Schafstädt, Ass. jur., Doktorand an der Humboldt-Universität zu Berlin, führten zum Schluss der Tagung noch einmal zu hitzigen Diskussionen.


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