Warum erstatten Sie Ihren Kunden die Praxisgebühr für Zahnärzte und warum wird die Rückerstattung nicht auch auf die Praxisgebühr für Allgemein- und Fachärzte ausgedehnt?

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Sicher ist eine generelle Abschaffung der Praxisgebühr wünschenswert. Sie verhindert keine unnötigen Arztkontakte und hat auch keine Steuerungsfunktion. Unser Initiative, die Praxisgebühr für Zahnarztbesuche bei Vorlage des Bonusheftes zu erstatten, soll die Zahnvorsorge unterstützen und auch belohnen. Ergänzend soll das politische Vorhaben des Gesundheitsministers Daniel Bahr und der Mehrheit der Gesundheitsminister der Länder, die Praxisgebühr abzuschaffen, unterstützt werden. Eine Rückerstattung der Praxisgebühr für alle Arztbesuche würde uns wirtschaftlich und auch organisatorisch überfordern. Die Zahl der Arztbesuche ist seit der Einführung im Jahr 2004 keineswegs gesunken.

Ist die Absenkung der Arzt-Patienten-Kontakt-Rate auch bei der HEK ein erklärtes Ziel?

Nein. Unsere Kernaussage ist: Wer einen Arzt benötigt, der soll ihn auch unter Nutzung seiner Versichertenkarte in Anspruch nehmen.

Wirtschaftet die HEK effektiver als die AOKen? Wie erklären Sie sich diese beiden grundverschiedenen Haltungen?

Ob wir wirtschaftlicher arbeiten kann ich nicht beurteilen. Wir sind aber eine sehr gut aufgestellte Krankenkasse, die auch die gesundheitliche Vorsorge ihrer Mitglieder fördert und belohnt.

Können Sie uns verraten, wie hoch die Bürokratiekosten der HEK durch die Praxisgebühren beim Zahnarzt sind?

Konkrete Zahlen dazu haben wir nicht. Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, hat dazu vor kurzem in einem Interview gesagt, dass die Bürokratiekosten in deutschen Arztpraxen knapp 360 Millionen Euro betragen. Das sind 4.100 Euro pro Praxis. Dies ist eindeutig zu viel.

Die Private Krankenversicherung kommt seit jeher ohne eine Praxisgebühr aus. Können Sie sich ein Modell analog zu dem der privaten Krankenversicherung, mit Beitragsrückerstattung im Schadenfreiheitsfall, vorstellen?

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Dazu gibt es auf dem Markt bereits einige Ansätze. Mit der Einschreibung in einen Wahltarif gibt es bereits die Möglichkeit einer anteiligen Beitragsrückerstattung, wenn Leistungen nicht in Anspruch genommen wurden. Daneben werden von den gesetzlichen Krankenkassen auch Selbstbehalttarife angeboten. Die gesetzlichen Regelungen eröffnen den Krankenkassen diese Möglichkeiten.

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