Verbraucherschutz
PKV | 23.12.11
 

BdV kritisiert Beitragssteigerungen bei privaten Krankenversicherern

Die Beschwerden von Verbrauchern über massive Beitragssteigerungen der PKV lassen die Telefondrähte beim Bund der Versicherten (BdV) glühen. Axel Kleinlein, Vorstandvorsitzender des BdV: „Verbraucher berichten uns von Beitragssteigerungen von bis zu 40, teilweise sogar 60 Prozent. Sie sind ratlos, wie sie zukünftig die Beiträge aufwenden sollen.“ Um derartige Verteuerungen zu vermeiden, fordert der BdV, dass absehbare Entwicklungen zukünftig in der versicherungsmathematischen Kalkulation berücksichtigt werden.



Die jährlichen Beitragssteigerungen in der PKV führen laut Verbraucherorganisation immer wieder zu starkem Unmut der Versicherten. Dabei sind Prämiensteigerungen nur aus solchen Gründen zugelassen, die der Versicherer nicht beeinflussen kann wie z. B. Kostensteigerungen im Gesundheitswesen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in 2004 entschieden, dass rechtlicher Maßstab für die zivilgerichtliche Überprüfung der Beitragsanpassung nur deren versicherungsmathematische Grundsätze und die bestehenden Rechtsvorschriften sind (IV ZR 117/02 vom 16.06.2004). Daher fordert Kleinlein ein Umdenken der Gesellschaften: „In die Prämie sollte von vornherein die Inflation, der medizinische Fortschritt und die höhere Lebenserwartung eingerechnet werden. Der Effekt wären dann höhere Einstiegsprämien. Dafür hätte der Verbraucher aber nur mit moderat steigenden Prämien zu rechnen.“


Um aktuell den Beitrag zu senken, gibt es die Möglichkeit des Tarifwechsels innerhalb des gleichen Unternehmens. Versicherte nehmen dabei ihre bis dahin erworbenen Rechte und Alterungsrückstellungen mit. Dieser Wechsel ist gesetzlich verankert (§ 204 Versicherungsvertragsgesetz). Dennoch werden viele von ihren Versicherern abgewimmelt oder die Bearbeitung läuft schleppend. Kleinlein rät: „Der Verbraucher sollte hartnäckig bleiben und sich unabhängige Unterstützung suchen. Der BdV und Verbraucherzentralen stehen bereit.“

Von einem Wechsel des privaten Krankenversicherers erhoffen sich Verbraucher einen bezahlbaren Beitrag. Dies wird meist jedoch nur kurzzeitig erreicht. Denn der Wechsel ist mit dem Verlust der Alterungsrückstellungen verbunden, wenn der Vertrag vor 2009 abgeschlossen wurde. Auch bei danach abgeschlossenen Verträgen wird die Alterungsrückstellung lediglich anteilig übertragen. Außerdem steht eine erneute Gesundheitsprüfung an, die beim neuen Versicherer zu Beitragszuschlägen oder Risikoausschlüssen führen kann. Deshalb warnt Kleinlein: „Privatversicherte sollten nicht voreilig den privaten Krankenversicherer wechseln, sondern zuerst einen Tarifwechsel bei ihrem Versicherer prüfen.“


Quelle: PM Bund der Versicherten
 
 

Kommentare (1)Kommentar schreiben
 
Gott schütze uns vor Verbraucherschützern 
Das der BdV ein Verein von Laientänzern ist, ist hinrechend bekannt. Was aber hier zum Besten gebracht wurde ist Schwachsinn hoch drei. Auf der eine Seite wird immer wieder kritisiert, dass viel zu hohe Beiträge verlangt werden auf der anderen Seite sollen jetzt utopische Beiträge verlangt werden, damit es später nicht teuerer wird. Mal abgesehen davon, dass dieses rechtlich nicht zulässig ist (weicht der AF´Wert um mehr als 10% ab muss angepasst werden (nach oben wie nach unten) sollte sich der BdV mal nach den Ursachen fragen. Wenn zum Beispiel die PKV-Unternehmen mehr als 500Mio Euro Forderungen gegen Versicherte haben, diesen nicht kündigen darf aber dennoch Leistungen erbringen muss , darf man sich nicht über Beitragssteigerungen wundern, da die ehrlichen Versicherten für asoziale Subjekte aufkommen muss die zu Lasten der Allgemeinheit schmarotzen.
geschrieben von cw am 24.12.2011 19:29
 

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