GKV
Reform | 12.12.11
 

Quo vadis Praxisgebühr?

Im Zuge des Versorgungsstrukturgesetzes (GKV-VStG) soll auch das Modell Praxisgebühr überdacht werden. Das Ziel der Gebühr, die Häufigkeit der Arztbesuche stärker zu regulieren, sei verfehlt worden, heißt es aus Koalitionskreisen.

In einem Interview mit der Wochenzeitung „Das Parlament“ vom 5. Dezember 2011 gab der gesundheitspolitische CDU-Sprecher Jens Spahn einen Einblick in Reformbestrebungen zur Praxisgebühr. Anliegen der Gebühr sei es gewesen, die Arztbesuche zu steuern, d.h. über jeden Arztbesuch solle zuvor nachgedacht werden. Doch die Deutschen würden durchschnittlich etwa 18 Mal im Jahr einen Arzt aufsuchen.

Daher ist eine Reform des Modells Praxisgebühr auch Thema des Koalitionsvertrages und wird nun aktuell angegangen. Die Koalitionsparteien sind sich allerdings noch uneins, wie konkrete Neuerungen aussehen könnten: Die CDU/CSU hatte erwogen, eine Gebühr von 5 Euro je Arztbesuch zu erheben. Die FDP setzt laut Financial Times dagegen auf die „Eigenverantwortung“ der Krankenversicherten, eine „kleine, sozial abgefederte Selbstbeteiligung“ sei in Ordnung, so der gesundheitspolitische Sprecher Heinz Lanfermann (FDP). Einnahmenssteigerungen seien nicht die Absicht der Reform.

Widerspruch hatte die Partei Die Linke bereits angemeldet: „Schon die Einführung der Praxisgebühr war unverantwortlich, jetzt auch noch über eine Ausweitung auf jeden Arztbesuch nachzudenken, ist ein Skandal“, sagt Jörg Kubitzki, Sprecher für Gesundheitspolitik der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag. Die Partei befürchtet, dass vor allem sozial schwächer Gestellte von einer Reform benachteiligt wären.

 
 

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