Steuern
Lebensversicherung | 09.09.11
 

Lebensversicherung: Schnelles Handeln sichert Steuervorteile

Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt führen wesentliche Änderungen des Gesetzgebers zu akutem Handlungsbedarf bei der Altersvorsorge. Wer noch in diesem Jahr eine private Renten- oder Lebensversicherung abschließt, sichert sich Steuervorteile und einen höheren Garantiezins.

Aktuell kann jeder, der eine private Renten- oder Lebensversicherung mit 12 Jahren Mindestvertragslaufzeit abschließt, ab seinem vollendeten 60. Lebensjahr steuerbegünstigt über das Kapital verfügen. Bei der Kapitalauszahlung muss dann nur die Hälfte der Erträge versteuert werden, die andere Hälfte bleibt steuerfrei.

Das ist bei Verträgen, die nach 2011 abgeschlossen werden, nicht mehr möglich. Wer mit 60 oder 61 Jahren eine Kapitalauszahlung aus seiner Lebens- oder Rentenversicherung erhält, muss die Kapitalerträge voll versteuern. Weiter ist bei steuerlich geförderten Altersvorsorgeprodukten wie Riester- und Rürup-Renten oder der betrieblichen Altersvorsorge nur noch bei Abschluss im Jahr 2011 eine Auszahlung bereits ab dem vollendeten 60. Lebensjahr möglich.

Bei einem Abschluss nach 2011 kann man die steuerbegünstigte Kapitalauszahlung erst ab dem vollendeten 62. Lebensjahr in Anspruch nehmen. Auch das Rentenbeginnalter verschiebt sich auf das vollendete 62. Lebensjahr, erst dann ist eine vorzeitige Auszahlung steuerlich geförderter Altersvorsorgeprodukte möglich. Dazu kommt, dass man sich 2011 noch den höheren Garantiezins für die Lebensversicherungsprodukte von 2,25 Prozent sichern kann. Ab 2012 sinkt dieser auf nur noch 1,75 Prozent.


Quelle: Gothaer Lebensversicherung AG
 
 

Kommentare (4)Kommentar schreiben
 
LV 
Und wer zum Geier ist so bekloppt und schwatzt seinen Kunden eine Lebensversicherung als Altersvorsorge auf?
Vielleicht mache ich ja einen Denkfehler aber die LV ist doch ein Moloch.
geschrieben von Zaunleser am 09.09.2011 12:55
 
Lebensversicherung  
Lieber Kollege, es ist nun mal nicht jede Lebenssituation gleich und so gibt es auch für die LV gute Argumente diese abzuschließen.
Punkt 1 : Absicherung im Todesfall
Punkt2: Absicherung zur Rente
Punkt 3: mehr Zinsen als das Sparbuch
Punkt 4: das Geld ist angelegt und entgeht so den spontanen Versuchen des Ausgebens
Punkt 5: viele Menschen sind froh wenn ihr Geld sicher angelegt ist, denn nicht jeder hat das Wissen (und einige haben es zum Glück auch begriffen) um auf dem Aktienmarkt mit seinen paar Kröten zu spekulieren.
geschrieben von Arnulf zu Barnim am 09.09.2011 13:00
 
Schnelles Handeln sichert...... 
Hallo "Zaunleser". Erzählen Sie doch bitte mal die Vor- und Nachteile (zu gleichen Teilen!) einer pr. kapt. RV und einer kapt.LV auf.
Dann können wir sehen, ob es wirklich so Zitat:"...bekloppt.." ist eine LV abzuschließen.
Bitte um Antwort.-Vielen Dank
geschrieben von Rentenanlagenverfolger am 10.09.2011 12:14
 
Lebensversicherung 
Hallo Arnulf zu Barnim zu 1. für Todesfall gibts günstigere Absicherungsmöglichkeiten, da ist eine LV zu teuer.
zu 3. das es mehr als das Sparbuch bringt ist klar,aber auch nicht viel mehr ab nächstes Jahr.
zu 3. und 5. haben Sie schon was vom VAG §89 gehört? Das zum Thema LV als sicher. Bei Punkt 4. haben Sie recht, wird nichts fest vereinbart legt man meistens nichts auf die Seite.

Meine Meinung, die LV ist ein Auslaufmodell (wird es aber warscheinlich immer geben, da die versicherungsgesellschaften noch eine große Lobby haben
geschrieben von Peter am 10.09.2011 13:16
 
 
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