Schwierig wird es nur, wenn die Eltern die Aufsichtspflicht verletzen. Auch das zeigt ein Urteil: zwei sechsjährige Kinder hatten ein Fahrzeug beim Spielen mit Steinen zerkratzt. Die Eltern gaben an, etwa alle 40 Minuten nach den Kindern geschaut zu haben. Allerdings hielt das Landgericht (LG) Detmold den Abstand für nicht ausreichend: bei Sechsjährigen sei stattdessen ein Kontrollabstand von 15 bis 30 Minuten erforderlich gewesen. Aus diesem Grund mussten die Eltern für den Schaden aufkommen (Az. 10 S 17/13).

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Für Schulkinder genügt ein "Überblick in großen Zügen"

Das Landgericht Detmold stellte aber auch heraus: Wären die Kinder schon sieben Jahre oder acht Jahre alt, hätten die Eltern in diesem Fall nicht haften müssen. Denn bei Kindern , die in der Regel den Schulweg allein zurücklegen, kann es im Allgemeinen genügen, wenn sich die Eltern in großen Zügen einen Überblick verschaffen. Dies zeigt auch ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24.03.2009 (Az. VI ZR 199/08).

Deliktunfähige Kinder dennoch absichern?

Nur falls nachweislich festgestellt wird, dass Eltern ihre Aufsichtsverpflichtung gegenüber deliktunfähigen Kindern verletzt haben, können die Eltern für die Schäden zur Haftung herangezogen werden. Bei Schulkindern bis zum Alter von zehn Jahren ist das aber häufig nicht der Fall. Schlimmstenfalls führt diese Situation dazu, dass der Geschädigte keinen Ausgleich erhält.

Dies aber kann zum Problem werden, wenn die Kinder in der Nachbarschaft Schäden verursachen. Denn wenn die Nachbarn auf dem Schaden sitzen bleiben, hängt schnell der Haussegen schief. Deswegen kann es lohnenswert sein, die Kinder dennoch über eine private Haftpflicht abzusichern.

Viele Versicherer bieten hier eine zusätzliche Deckung an – so können deliktunfähige Kinder bei Familienversicherungen für einen kleinen Aufpreis in den Haftpflichtschutz integriert werden (Versicherungsbote berichtete). Dass man ältere und deliktfähige Kinder über eine private Haftpflicht versichern sollte, erklärt sich hingegen von selbst.

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Familienrechtsschutz hilft bei juristischen Auseinandersetzungen

Die Vielzahl an Rechtsstreitigkeiten zeigt zudem: für Eltern und Schulkinder ist auch immer ein passender Familienrechtsschutz empfohlen. Allerdings fanden hier die Tester von Franke und Bornberg auch mangelhafte und ungenügende Tarife, wie ein Produkttest zur Familienversicherung zeigt (Versicherungsbote berichtete). Demnach lohnt es sich, hier genau auf die Versicherungsbedingungen zu achten, um ein leistungsstarkes Produkt zu wählen.

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