Es ist kein Geheimnis, dass der Tech-Konzern Tesla, längst nicht nur auf Autos beschränkt, auch als Versicherer in Europa agieren will. In Deutschland hat Tesla hierfür eine Lizenz der Finanzbehörde BaFin erworben und eine eigene Niederlassung unter dem Namen „Tesla Insurance Limited (Germany Branch)“ ins Handelsregister eintragen lassen. Die europäische Versicherungstochter wurde zunächst im Niedrigsteuerland Malta zugelassen, wechselte aber ihren Hauptsitz vor einem Jahr nach London. „Wir bauen ein großartiges, bedeutendes Versicherungsunternehmen auf“, so hatte Elon Musk 2019 gegenüber Investoren angekündigt.

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Stellenausschreibung für europäische Aktivitäten

In den USA konnte Musk seine Pläne schnell in die Tat umsetzen. Nach einer Testphase im heimischen Kalifornien baute Tesla sein Angebot an Kfz-Versicherungen rasch aus und ist mittlerweile in zwölf der 50 US-Bundesstaaten aktiv. Weil die Versicherungsaufsicht in den USA den Bundesstaaten obliegt, ist es auf einem der größten Versicherungsmärkte der Welt dennoch nicht einfach, sein Angebot auf das ganze Land auszuweiten.

Aber in Europa sind bisher keine Versicherungen der kalifornischen Hightech-Schmiede erhältlich. Das könnte sich bald ändern. Wie das Portal t3n.de berichtet, sucht Tesla per Stellenanzeige einen erfahrenen Justiziar, der „die interne Rechtsabteilung des Versicherungsunternehmens aufbauen und leiten soll, um durch die rechtliche und regulatorische Landschaft eines in Europa grenzüberschreitend tätigen Versicherers zu führen“, wie es in der Annonce heißt. Die Vollzeitstelle soll im Londoner Hauptstadtbüro der Versicherungs-Tochter angesiedelt sein.

Der Justiziar soll bei der Entwicklung von Versicherungsprodukten zu rechtlichen und aufsichtsrechtlichen Fragen beraten und laufende aufsichtsrechtliche Änderungen überprüfen, „um die Einhaltung der europäischen und lokalen Anforderungen zu gewährleisten“, heißt es unter anderem in der Stellenausschreibung. Auch soll er dazu beraten, „wie sich die verschiedenen lokalen Gesetze und Vorschriften, insbesondere die Versicherungsvertriebsrichtlinie, auf den Versicherungsvertrieb auswirken und wie die Vertriebskanäle für Tesla Insurance aufgebaut sein müssen, um die Anforderungen zu erfüllen“. Der Jurist solle darüber hinaus die erforderlichen Mitteilungen an die lokalen Aufsichtsbehörden erstellen. Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich: die Person soll alle erforderlichen Versicherungs-Formulare entwickeln und pflegen, zum Beispiel die Geschäftsbedingungen.

Deutlich wird, dass Tesla bei der Ausschreibung die Kfz-Versicherung im Blick hat. Denn „idealerweise Erfahrung mit Kfz-Versicherungen“ wird darin erbeten. Auch soll die gesuchte Fachkraft eng mit dem Tesla-Datenschutzbeauftragten zusammenarbeiten. Dabei gehe es um die „Einführung von Telematik-Versicherungsprodukten“, den „grenzüberschreitenden Datentransfer“ sowie die „Abfassung der erforderlichen Datenschutzhinweise“. Ein weiteres Detail lässt aufhorchen: die „Erfahrung mit Regressen und Rechtsstreitigkeiten, insbesondere im Bereich der Haftpflichtversicherung“, sei von Vorteil, so wirbt Tesla.

Verzicht auf klassische Tarifmerkmale

Wie die Tesla-Autoversicherung funktionieren soll und könnte, zeigt das Vorbild USA. Dort verzichtet das Unternehmen auf die „klassischen“ Tarifmerkmale einer Kfz-Versicherung, zum Beispiel Fahrzeugtyp, das Alter des Kraftfahrzeugs oder die Zahl der unfallfrei gefahrenen Jahre. Stattdessen bemisst sich die zu zahlende Versicherungsprämie am Fahrverhalten. Hierfür wertet Tesla folgende Daten aus:

  • Auffahrwarnungen per 1.000 Meilen“: Stark vereinfacht misst das Fahrzeug die Zahl von Warnungen, wenn ein Zusammenprall zum Beispiel mit einem anderen Fahrzeug droht, etwa bei zu dichtem Auffahren.
  • Hartes Bremsen“: Wenn ein Fahrer plötzlich oder abrupt abbremst, wird das nach einer bestimmten Formel negativ gewertet - solange sich der Fahrer nicht im Autopilot-Modus bewegt.
  • Aggressives Abbiegen“: plötzliche Links-/ Rechtsbeschleunigungen werden ebenfalls negativ gewertet.
  • Unsicheres Folgen“: Der Tesla misst seine eigene Geschwindigkeit, die Geschwindigkeit des vorausfahrenden Fahrzeugs und den Abstand zwischen den beiden Fahrzeugen. Auf der Grundlage dieser Messungen berechnet das Fahrzeug die Anzahl der Sekunden, die der Fahrer zum Reagieren und Anhalten benötigt, wenn das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich zum Stehen kommt. Das „unsichere Folgen“ wird laut Hersteller nur ab einer Geschwindigkeit von 50 Meilen pro Stunde (etwas über 80 km/h) erfasst.
  • Erzwungene Deaktivierung des Autopiloten“: Das Autopilot-System schaltet sich für den Rest der Fahrt ab, nachdem der Fahrende drei akustische und optische Warnungen gesendet hat: zum Beispiel, weil der Fahrer die Hände vom Lenkrad nimmt oder unaufmerksam reagiert.